Ratzenried – Ein prall gefüllter Saal im Ratzenrieder Josefshaus am 21. Januar zeigte die breite Unterstützung, welche die Bürgerinitiative Pro Natur Argenbühl in ihrer Gemeinde und darüber hinaus erfährt. Mehr als hundert Interessenten waren der Einladung zur Infoveranstaltung zu den im Dorfer- und Siggener Wald geplanten Windkraftanlangen gefolgt. Gekommen waren, im Gegensatz zu den Argenbühler Gemeinderäten, Vertreter aus “Natürlich für’s Allgäu e.V.” Beuren, Argenbühler Runder Tisch (Art e. V.), Entwicklung Lebensraum Kißlegg e.V. (ELK) sowie die BI Windkraftanlagen Kißlegg Ost-1, des Kirchengemeinderat und externe Gemeinderäte. Ziel der Veranstaltung war es, kritische Argumente gegen die Windkraft aufzuzeigen, die bislang zu wenig oder gar nicht erwähnt worden waren. Hier der Bericht der Bürgerinitiative Pro Natur Argenbühl:
Begrüßung und Einstiegsfilm
Berthold Büchele, gebürtiger Ratzenrieder und renommierter Heimatpfleger, begrüßte und führte durch den Abend. Zum Einstieg wurde ein wunderbarer Film über die Schönheit des Suchbereichs präsentiert, welchen die Familie Kuder erstellt hat. In allen vier Jahreszeiten wurde gezeigt, welches Juwel diese Landschaft mit Moor- und Feuchtgebieten in der Westallgäuer Wald- und Wiesenlandschaft darstellt. Zu jedem Abschnitt wurden dann die geplanten WKA in die Präsentation eingefügt. Imposant der Fil, sowie die WKA, welche nachhaltig den landschaftsästhetischen Wert ihrer Umgebung massiv negativ beeinflussen würden.
Berthold Büchele über Behauptungen und Widersprüche
Berthold Büchele wies zu Beginn auf verschiedene Behauptungen und deren möglichen Widersprüche oder Probleme hin.
1. Behauptung: Es gebe keine Naturschutzprobleme im Waldgebiet Ratzenried/Siggen.
Die Aussage, dass keine Schutzgebiete im Waldgebiet bekannt seien, wurde auf dem Bürgerinformationsabend widerlegt. Tatsächlich existieren rund 40 Schutzgebiete, darunter FFH-Gebiete, Biotope, Moore, Naturdenkmäler und Fließgewässer. Insbesondere der Neuweiher bei Siggen wurde als ökologisch bedeutsam hervorgehoben, dessen Funktionen bisher nicht vollständig erforscht und in die Planung einbezogen wurden. Kritisiert wurde, dass bisherige Untersuchungen sich hauptsächlich auf Vogeldaten stützten und dass eine umfassende Kartierung fehlt. Die Notwendigkeit einer detaillierten Datenerfassung wurde betont und es wurde darauf hingewiesen, dass ein Gutachten des Investors die fehlende objektive Datenerfassung nicht ersetzen könne.
2. Behauptung: Die Windhöffigkeit am Standort sei gut.
Berthold Büchele äußerte Zweifel an der Validität des Windatlasses Baden-Württemberg; es gebe Indizien, dass die genannten Werte zu hoch angesetzt seien. Für ein zu hohes Ansetzen spreche der Vergleich von Messungen in der Schweiz an der Grenze zu Baden-Württemberg. Damit wurde in Frage gestellt, ob die Windhöffigkeit am Standort tatsächlich so vorteilhaft sei, wie behauptet.
3. Behauptung: Windenergie sei ein Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstoßes.
Ebenso wurden die ökologischen Auswirkungen und CO2-Einsparungen durch Windkraft thematisiert. Kritikpunkte umfassten den Abbau von seltenen Erden für den Bau von Windkraftanlagen, den CO2-Ausstoß bei der Herstellung von Beton, den Transportaufwand für Rotorblätter sowie die Abholzung von Wäldern, die bisher als CO2-Speicher fungierten.
4. Behauptung: Windkraftanlagen seien nicht gesundheitsschädlich.
Dass Windkraftanlagen durchaus gesundheitlichen Risiken darstellen, ist weitläufig bekannt. Gesundheitliche Bedenken wurden aufgrund von Lärm, Infraschall, Schattenwurf, Druckimpulsen und Bodenvibrationen geäußert. Zudem wies er auf das finanzielle Risiko für Grundstückseigentümer hin, insbesondere nach Ablauf der ersten 20 Jahre, wenn die Einspeisevergütung endet.
5. Behauptung: Windkraftanlagen rentieren sich.
Büchele beleuchtete auch die Rentabilität von Windkraftanlagen in Bezug auf staatliche Subventionen und die Einflussnahme großer internationaler Konzerne. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftlichkeit nur durch staatliche Subventionen und politische Maßnahmen gewährleistet sei. Das finanzielle Risiko für Grundstückseigentümer nach Ablauf der Subventionen wurde als potenzielle „Zeitbombe” beschrieben.
6. Behauptung: Die Windkraftanlagen seien für die Stromgewinnung absolut erforderlich.
Durchaus zu hinterfragen sei auch die Notwendigkeit von Windkraftanlagen für die Stromgewinnung. Unzuverlässige Stromerzeugung, Stillstand bei verschiedenen Wetterbedingungen und Überkapazitäten in der Energieerzeugung wurden als Punkte gegen die absolute Erforderlichkeit von Windkraftanlagen angeführt.
7. Behauptung: Die Windräder seien für das Landschaftsbild nicht störend.
Ob man sich an die gewöhnen könne, stelle Büchele im Kontext des Tourismus und des Landschaftsbilds sehr in Frage. Negative Auswirkungen auf den Tourismus und gerichtliche Urteile, die Windkraftanlagen als “verunstaltend” bezeichneten, wurden als Gegenargumente genannt. Es wurde betont, dass die Landschaft ihre Attraktivität verlieren würde und sich nicht alle Menschen an die Anlagen gewöhnen könnten.
Armin Kohler über Natur- und Artenschutz
Armin Kohler vom Verein „Entwicklung Lebensraum Kißlegg e.V.” (ELK) skizzierte die regionalen Herausforderungen bei der Planung von Windkraftanlagen (WKA). Er erwähnte die allgäuerische Denkweise, „do ka ma eh nix mache”, und erläuterte die Schwierigkeiten des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (RVBO) bei der Suche nach geeigneten Standorten, insbesondere im Kontext von Natur- und Artenschutz
Kohler beleuchtete verschiedene Kriterien, nach denen der RVBO Suchräume ausweist, mit Schwerpunkt auf Natur-, Artenschutz und Schutzgütern. Dabei bezog er sich auf den Landesentwicklungsplan 2002 (LEP) und den Regionalplan 2023 (RegPl).
Im LEP wird unsere Region als Gebiet mit einer überdurchschnittlichen Dichte schutzwürdiger Biotope oder überdurchschnittlichem Vorkommen landesweit gefährdeter Arten dargestellt. Im Bereich 5.1. Freiraumverbund und Landschaftsentwicklung des LEP wird in den Zielen der Schutz der ökologischen Ressourcen mit einem wirksamen großräumigen Freiraumverbund und der Zweck der Erholung usw. konkretisiert. Es soll die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nicht nur erhalten, sondern auch verbessert werden, sowie sollen unzerschnittene Lebensräume erhalten und vernetzt werden
Der Referent verdeutlichte, dass eine Änderung dieser Ziele ein aufwendiges Zielabweichungsverfahren nach sich zieht. Er zeigte in einer Zusammenstellung die über 40 Schutzgebiete in diesem Bereich, die durch Gesetze und Verordnungen geschützt und durch Umsetzungsstrategien gestärkt werden. Kohler hob die komplexen Ökosystemleistungen des Waldes hervor, die weit über die CO2-Betrachtung hinausgehen.
Anhand von Fotos verdeutlichte Kohler die Gefahren für das Ökosystem durch Zuwegungen, die WKA-Betriebsflächen und Störungen bei der WKA-Installation sowie im Betrieb bei Wartungen und Reparaturen. Er erläuterte die artenschutzrechtliche Bedeutung von Vögeln und Fledermäusen. Satellitentemperaturprofile verdeutlichten die Auswirkungen von Zuwegungen und Installationsflächen auf das Waldklima.
Kohler schloss seinen informativen Vortrag mit Handlungsempfehlungen und beantwortete Fragen der Zuhörer, die den Abend mit dem allgäuerischen Fazit „lond it luck“ abschlossen.
Peter Hermann über mangelnde Wirtschaftlichkeit
Kein Wind – keine Windkraft: Kritik an den Grundlagen und Planung sowie Einblicke in finanziellen Hintergründen. Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 plant der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, 1,8 % der Landfläche für Windkraftanlagen (WKA) zu nutzen. Peter Herrmann äußerte bei einem Vortrag Bedenken und Kritik zu den Planungen. Die Basis für die Standortauswahl bildet der Windatlas, der 2011 erschien und 2019 überarbeitet wurde. Dabei stellte sich heraus, dass die Ausweisung von Vorrangflächen für WKA durch neue Berechnungsmodelle nahezu verdoppelt wurde. Die Landesregierung legte Flächen mit einer Windleistungsdichte von 215 W/m² als geeignet fest, wogegen Fachgutachten Bedenken äußerten und Rat zu Rechtsmitteln gaben.
Finanziell sollen die Investitionskosten für WKA unter 15 Millionen Euro liegen. Die Vergütung für erzeugten Windstrom beträgt 7,8 Cent pro kWh. Peter Herrmann betont, dass Bürgerbeteiligung über das EEG 2023 möglich ist, aber er hinterfragt die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten. Zudem weist er auf die möglichen negativen Effekte für Immobilien im Umkreis von WKA hin.
Die Bundesnetzagentur fördert Notfallmaßnahmen für den Netzausbau mit 4,6 Milliarden Euro, was von Kritikern als Belastung für Steuergelder betrachtet wird. Zudem wird auf falsche Angaben in Bezug auf die Windverhältnisse hingewiesen.
Peter Herrmann ruft dazu auf, von der Möglichkeit des Einspruchs gegen die Planung Gebrauch zu machen und betonte: „Kein Wind, keine Windkraft!“ Die Entscheidungen über die Vorrangflächen wurden bereits getroffen, bevor diese offiziell ausgewiesen wurden, was als problematisch angesehen wird. Der Streit um die Windkraft im Allgäu dürfte also noch weiter anhalten.
Silvia Kreiter über gesundheitlichen Gefahren
Anschließend ging Silvia Kreiter auf die Behauptung ein, Windkraft habe keinen Einfluss auf die Gesundheit.
Silvia Kreiter, eine direkte Anwohnerin der geplanten Windkraftanlage, nahm auf dem Bürgerinformationsabend in Ratzenried Stellung zu der weit verbreiteten Annahme, dass Windkraftanlagen keinen Einfluss auf die Gesundheit haben. Ihr Hauptaugenmerk lag dabei auf verschiedenen Aspekten, darunter die Lärmbelastung. Frau Kreiter betonte, dass die geplanten Windräder im Dorfer Wald nur 600 bis 750 Meter von den nächsten Wohnhäusern und der Schule entfernt sind. In ihrer Ansprache wies sie darauf hin, dass die Lautstärke von Windrädern von der Entfernung abhängt und dass die in der Informationsbroschüre der Gemeinde Argenbühl festgelegten Schallgrenzwerte möglicherweise nicht ausreichen, um kurzzeitige Lärmspitzen zu erfassen, die über den festgelegten Werten liegen könnten.
Silvia Kreiter machte deutlich, dass Lärm nicht nur subjektiv, sondern auch objektiv gemessen werden könne. Sie verwies auf die Tabelle in der Informationsbroschüre, die vorgibt, dass in der Nacht 45 dB und am Tag 60 dB als akzeptabel gelten. Hierbei stellte sie heraus, dass die Zunahme von Dezibel in einer exponentiellen Kurve verläuft und bereits geringe Anstiege erhebliche Auswirkungen auf die wahrgenommene Lautstärke haben können.
Ein weiteres Anliegen von Frau Kreiter war der Infraschall, der von Windkraftanlagen erzeugt wird. Sie erklärte, dass dieser Schall unterhalb von 20 Hertz liege und nicht gehört, sondern eher gefühlt werde. Zitiert wurde auch ein Experte, der darauf hinwies, dass Infraschall nicht nur auf das Gehör, sondern generell auf den menschlichen Körper wirken könne. Dies könnte zu einer Vielzahl von Symptomen führen, darunter Pulsieren auf dem Trommelfell, Druckgefühl in der Brust, Kopfschmerzen, Schwindel und Schlafstörungen.
Frau Kreiter rief dazu auf, die potenziellen Gesundheitsrisiken durch Luftdruckpulse und Feinstaubbelastung durch Erosion der Materialien an Windrädern sorgfältig zu untersuchen. Sie betonte, dass es notwendig sei, sowohl die Gesundheit der Menschen als auch die Umwelt zu schützen und eine ausgewogene Lösung zu finden, die die Bedürfnisse der Energiegewinnung mit den Belangen der Bevölkerung in Einklang bringt.
Vereinsgrünsung: Schon 85 Beitrittsbekundungen
Am Ende der ca. zweistündigen Veranstaltung folgten 85 Interessierte dem Angebot Berthold Bücheles, dem zur Gründung geplanten Vereins „Pro Natur Argenbühl“ beizutreten. Über diesen Verein soll der Widerstand gegen die Windkraftpläne im Wald- und Naturgebiet zwischen Ratzenried und Siggen koordiniert und der Kampf für den Erhalt der Natur gegebenenfalls auch mit juristischen Mitteln geführt werden.