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Aus dem Gemeinderat

Planungsarbeiten für die Rathaussanierung vergeben

veröffentlicht am: 21.05.2026
Autor: Uli Gresser
Lesedauer: ca. 2 Minuten

Bad Wurzach – In der Gemeinderatssitzung am 18. Mai wurde die Planung für die Rathaussanierung vergeben. Inzwischen konnten die Räumlichkeiten im Westflügel des Schlosses angemietet werden, so dass zeitnah mit den baulichen Vorbereitungen (hauptsächlich Verkabelung) zum Umzug der Rathaus-Mitarbeiter begonnen werden kann. Der genaue Umzugstermin der Mitarbeiter des Rathauses wird zeitnah bekanntgegeben.

Die Geschichte der anstehenden Rathaussanierung reicht bis ins Jahr 2021 zurück, als erste Vorberatungen durch den Gemeinderat erfolgten. Im Sommer 2025 entschied dieser sich nach mehreren weiteren Beratungen für die Variante 2, also für die umfangreichen Sanierung des historischen Gebäudes.

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Stadtbaumeister Andreas Heine-Strahl erläuterte das Vorgehen, um der zwingend vorgeschriebenen europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen gerecht zu werden. Das sehr aufwendige Verfahren unter der Federführung der LBBW-Immobilien Kommunalentwicklung GmbH wurde gemeinsam mit einem Auswahlgremium aus Gemeinderat und Verwaltung durchgeführt. Das Gremium bestand aus den Gemeinderäten Alfred Krug (Mir Wurzacher), Emina Wiest-Salcanovic (CDU), Norbert Fesseler (FW) und Rainer Deuschel (Grüne) sowie seitens der Verwaltung aus Bürgermeisterin Alexandra Scherer, Stadtbaumeister Andreas Heine-Strahl und Christian Harscher vom Stadtbauamt. Aus neun Bewerbungen erhielt das Büro „roterpunkt architekten“ in Ravensburg den Zuschlag. Der Stadtbaumeister betonte, dass grundsätzlich alle Büros, die sich vorstellen durften, für die Aufgabe geeignet gewesen seien. Nuancen hätten schließlich den Ausschlag gegeben. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe – bei der Enthaltung von Bürgermeisterin Alexandra Scherer – einstimmig zu.

Der Fachbereich Hochbau wird nun umgehend den Architektenvertrag mit dem Architekturbüro roterpunkt architekten abstimmen, so dass zügig in die Planung eingestiegen werden kann. Im ersten Schritt sollen nun die Leistungsphasen 1-3 nach HOAI bis Abschluss des Entwurfs vergeben werden, so dass dann eine solide und verlässliche Planung sowie eine qualifizierte Kostenberechnung vorliegen. Danach soll in einem späteren Schritt dann durch den Gemeinderat die Leistungsphasen 4-9 nach HOAI separat beauftragt werden.
Uli Gresser

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