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Aus der Sitzung am 15. Juni

Gemeinderat beschloss Betreuungsangebot an der Grundschule

veröffentlicht am: 18.06.2026
Autor: Uli Gresser
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Bad Wurzach – An der Grundschule Bad Wurzach wird es ab dem nächsten Schuljahr 2026/2027 eine Ganztagesbetrieb mit entsprechender Betreuung geben. Außer der Schule wird auch die Stadt mit Betreuungsangeboten involviert sein. Ingrid Reisacher, Fachbereichsleiterin Bildung/Betreuung/Kultur, stellte die geplanten Maßnahmen dem Gemeinderat vor.

Der Gemeinderat hat sich im vergangenen Jahr zweimal mit dem Thema Ganztagesbetreuung befasst: Am 24. 2.2025 wurde die räumliche Anpassung für die Ganztagesbetreuung beschlossen und am 21. 7. 2025 wurde eine entsprechende Antragsstellung für die Ganztagesbetreuung an das Regierungspräsidium Tübingen gerichtet.

Zum Schuljahr 2026/27 wurde vom Regierungspräsidium Tübingen die Einrichtung des Ganztagsbetriebs in Wahlform an der Grundschule Bad Wurzach genehmigt und vorgegeben, wie diese auszusehen hat. Der Ganztagesbetrieb muss je Woche an drei Tagen mit sieben Zeitstunden stattfinden. Ab dem nächsten Schuljahr können Eltern dann am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag für ihr Kind das Angebot des schulischen Ganztags jeweils bis 15.00 Uhr wählen. Ergänzend dazu bietet die Stadt Bad Wurzach Betreuung am Montag von 11.20 Uhr bis 17.00 Uhr, dienstags bis donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Freitag von 11.20 Uhr bis 16.00 Uhr an.

Das Problem bei dieser Form des Ganztagesbetriebes: Damit haben alle Klassen – und damit auch die Halbtageskinder – am Dienstag Nachmittagsunterricht. Aus der Elternschaft kamen daher Anfragen nach Betreuung durch die Stadt für die Mittagszeit an diesem Tag.

Die Stadt startete daraufhin eine Onlineumfrage bei den Eltern, um den Bedarf zu ermitteln. Diese ergab: Am Dienstag besteht naturgemäß der größte Bedarf (39 Kinder), allerdings sei auch am Mittwoch und Donnerstag Bedarf vorhanden. Reisacher gab aber auch zu bedenken, dass von 220 Familien nur 102 teilgenommen hatten und das Ergebnis somit nur andeutungsweise den tatsächlichen Bedarf wiedergebe. Denn obwohl aktuell nur die Klassen drei und vier am Dienstag Nachmittagsunterricht haben, nehmen 85 Kinder an der Betreuung teil. Ab September werden alle Schüler am Dienstag Nachmittagsunterricht haben.

Elternwunsch wäre es auch, dass die Stadt neben dem schulischen Ganztagesangebot auch eine flexible städtische Betreuung während der ganzen Woche anbietet. Dies sei jedoch nicht leistbar, da damit eine Doppelstruktur aufgebaut werden müsste. Natürlich bringe der diensttägliche Nachmittagsunterricht berufstätige Eltern in eine Drucksituation. Daher schlägt die Stadt vor, das Foyer in das Konzept miteinzubeziehen. Die Halbtagsschüler würden dann die Mittagszeit getrennt von den Ganztagsschülern im Foyer verbringen. Hierfür wäre erforderlich, dass die Schüler ausreichend Verpflegung mitbringen.

Bernhard Schad (Freie Wähler) fragte an, warum es nicht möglich sei, beide Gruppen gemeinsam in der Mensa zu betreuen. Reisacher antwortete ihm, dass dies aus Platzgründen geschehe: „Dann müssten die Kinder im Zweischichtbetrieb essen.“

Manfred Braun (Freie Wähler) fragte, warum man nicht, um die Lage zu entspannen, nicht am Dienstag und Donnerstag Nachmittagsunterricht gebe. Dezernent Ulrich Möllmann antwortete ihm: „Den Stundenplan macht die Schulleitung.“

Die Stadt wird für die entsprechende Ausstattung des Foyers sorgen und das entsprechende Betreuungspersonal einstellen. Da dies nicht zum Nulltarif erfolgen kann, beschloss der Gemeinderat auch die entsprechende Gebührenordnung.

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Gebühren

Schüler der ersten Klasse zahlen für die Betreuung während der Zeit der fünften Stunde am Montag und Freitag pauschal 10 € pro Monat. Für alle Schüler kostet die Betreuung von 12.05 bis 13.30 Uhr bzw. 13.30 bis 15 Uhr 15 €, für die Zeit von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr beziehungsweise 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr 22,00 €. Die Betreuung kostet für Halbtagsschüler am Dienstag in der Zeit von 11.20 Uhr bis 13.30 Uhr 20 € pro Monat.

Ferienbetreuung

Ebenfalls wurde von Eltern das Thema Ferienbetreuung angefragt. Aufgrund der Rechtslage darf die Stadt 20 Tage im Jahr aus der Ferienbetreuung herausnehmen, an den anderen Ferienwochen muss eine Ferienbetreuung stattfinden. Erfahrungsgemäß sind die Weihnachtsferien und die letzten beiden Ferienwochen der Sommerferien die am schwächsten besuchten. Zusätzlich wird noch Gründonnerstag (Donnerstag vor Ostern) und der Freitag nach Fronleichnam herausgenommen werden, um auf die 20 Tage zu kommen.

Die Gebühr für die Ferienbetreuung liegt bei 45 € pro Kind und angefangene Woche, jedes weitere Kind schlägt mit 40 € pro angefangene Woche zu Buche.

Der Rat stimmte den Vorschlägen der Verwaltung bei Enthaltung von Bürgermeisterin Alexandra Scherer einstimmig zu.
Uli Gresser

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