Bad Wurzach – Für den Bebauungsplan „Unterschwarzach Nord“ hatte der Gemeinderat am 09.12.2024 den Satzungsbeschluss gefasst, der nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Rechtskraft erlangte. Nach der erforderlichen Anzeige des Bebauungsplanes gemäß Gemeindeordnung beim Landratsamt wurde die Verwaltung daraufhin gewiesen, dass der Gemeinderat über die entsprechende Veränderung des Flächennutzungsplanes ebenfalls beschließen muss und dies auszufertigen und bekannt zu machen habe.
Nach Prüfung des Hinweises stellte das Stadtbaumt fest, dass dieser Schritt erforderlich ist, sofern Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren und abweichend von der Darstellung im Flächennutzungsplan erstellt wurden. Allerdings werde die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplan davon nicht berührt, stellte Baurechtexperte Andreas Haufler in seinem Vortrag fest.
Lukas Häfele hatte bei den „Fragen der Bürger“ bemängelt, dass für diese Berichtigung kein separater Umweltbericht erforderlich sei. Diese Vorgabe für den Klimaschutz gelte nur für die Aufstellung des Bebauungsplanes, nicht jedoch für die Formalie der Änderung des Flächennutzungsplanes.
„Die Leute wollen bauen“
Die Unterschwarzacher Ortsvorsteherin und Gemeinderätin der Freien Wähler Gisela Brodd dankte für den Beschluss und berichtete dem Rat von zahlreichen Anfragen, bei denen sie die Leute immer wieder vertrösten müsse. „Die Leute wollen bauen.“
Der Gemeinderat stimmte bei einer Enthaltung der Berichtigung, die aus formalen Gründen notwendig war, zu.






