Anlieger haben Räum- und Streupflicht
Bad Waldsee – Straßenanlieger sind verpflichtet, Gehwege beziehungsweise Randflächen der Fahrbahn in einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streuen. Dies gilt auch für Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche. Der geräumte Schnee ist auf dem eigenen Grundstück oder – sofern dort kein Platz vorhanden ist – zwischen Gehweg und Fahrbahn anzuhäufen. Schnee darf nicht auf die Straße geworfen werden, da dies die Arbeit des Winterdienstes erheblich erschwert und im ungünstigsten Fall dazu führt, dass der Schnee beim Räumen wieder auf Gehwege gelangt.

















