Baienfurt, Baindt und Vogt mit Kies-Klage gescheitert

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Mannheim / Ravensburg – Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hat die Normenkontrollanträge der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Vogt sowie des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gegen die Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben als unbegründet zurückgewiesen. Dies teilte das Gericht dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben am 3. November 2026 nach abschließender Beratung mit. Damit bleibt der Regionalplan 2023 weiterhin gültig und verbindlich.
Die Antragsteller hatten sich insbesondere gegen die Festsetzung eines Vorranggebiets für den Kiesabbau bei Grund im Altdorfer Wald gewandt. Am 22. Oktober 2026 hatte hierzu eine mündliche Verhandlung vor dem VGH stattgefunden. Eine Entscheidung war zunächst nicht ergangen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
„Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass die Fortschreibung des Regionalplans rechtskonform erfolgt ist. Die Entscheidung schafft nun Klarheit und Rechtssicherheit für die bestehende Regional- und Bauleitplanung“, erklärt Verbandsvorsitzender Thomas Kugler.
Mitteilung des Regionalverbandes (Dr. Wolfgang Heine)


























