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    Leserbrief

    „Der Heilig-Blut-Altar in Weingarten gehört der Abtei!“

    Foto: ©Johannes Paul Weiß
    Der 1931 in der Basilika Weingarten errichtete Heiligblut-Altar.
    veröffentlicht am: 04.11.2026
    Autor: Prof. Dr. Annemarie C. Mayer, Initiative Pro Heiligblutaltar
    Lesedauer: ca. 2 Minuten

    Zum Artikel „Pro und Contra ausgetauscht und zusammen gebetet“ (DBSZ am 2. November)

    Der Heilig-Blut-Altar in der Basilika Weingarten gehört weiterhin der Abtei Weingarten. Diese hat ihre nötige Zustimmung zu den Umbauplänen der örtlichen Kirchengemeinde versagt.

    Das Eigentum der Abtei belegen Unterlagen, die unter anderem im Diözesanarchiv aufgetaucht sind und auf die Erbgraf Philipp zu Königsegg-Aulendorf bei der Informationsveranstaltung in der Basilika Weingarten am 21. Oktober ausdrücklich hingewiesen hat. Somit wären Diözese und Kirchengemeinde lediglich Nutzungsberechtigte. Ein Nutzungsrecht ist jedoch kein Eigentum. Den Altar umbauen, verändern oder gar entfernen dürfen sie dann nicht ohne die Zustimmung der Abtei.

    Abt-Administrator hat Veto eingelegt

    Wie bei der Informationsveranstaltung ebenfalls bekannt wurde, hat Erzabt Tutilo Burger OSB von Beuron in seiner Funktion als Abt-Administrator der rechtlich fortbestehenden Abtei Weingarten jedoch sein Veto eingelegt – gegenüber dem Land Baden-Württemberg als Eigentümer der Basilika sowie gegenüber Bischof Dr. Klaus Krämer.

    Damit müssten die Umbaupläne für den Altarraum eigentlich auf Eis liegen. Die Initiative zeigt sich daher sehr verwundert, dass die örtliche Kirchengemeinde die Planungen dennoch weiter voranzutreiben scheint und so unnötige Kosten für die Kirchensteuerzahler entstehen könnten. Die Eigentumsfrage ist keine juristische Delikatesse, sondern die zwingende Vorfrage für alles Weitere.

    Die Initiative Pro Heiligblutaltar fordert deshalb, sämtliche Planungen und Maßnahmen sofort zu stoppen, bis die Eigentumsfrage abschließend geklärt ist. Auch eine Expertenkommission oder weitere Gesprächsformate laufen ins Leere, solange der Eigentümer nicht zustimmt.

    Die Botschaft ist eindeutig: Wenn sich bei der juristischen Prüfung bewahrheitet, und danach sieht es stark aus, dass der Altar der Abtei gehört, kann es ohne ihre Zustimmung keinen Umbau geben. 
    Prof. Dr. Annemarie C. Mayer, Trier, im Auftrag der Initiative Pro Heiligblutaltar

    Anm. d. DBSZ-Red.: Prof. Dr. Annemarie C. Mayer lehrt an der Theologischen Fakultät der Universität Trier Dogmatik und Dogmengeschichte. Die Hochschullehrerin stammt aus Weingarten (geb. 1967).

    Leserbriefe sind Meinungsäußerungen. Die Redaktion der Bildschirmzeitung akzeptiert ein breites Spektrum an Meinungen. Nicht veröffentlich werden extremistische, persönlichkeitsverletzende oder offensichtlich wahrheitswidrige Äußerungen.

    Bevorzugt veröffentlichen wir Leserbriefe zu lokalen und regionalen Themen. Aber auch Meinungsäußerungen zu allgemeinen Themen, die die hiesige Leserschaft bewegen, werden gerne entgegengenommen.

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    Prof. Dr. Annemarie C. Mayer, Initiative Pro Heiligblutaltar
    veröffentlicht am
    04.11.2026
    Lesedauer: ca. 2 Minuten
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