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Kindertagespflege

Qualifizierte Tagesmütter werden finanziell unterstützt

veröffentlicht am: 12.04.2026
Autor: Uli Gresser
Lesedauer: ca. 2 Minuten

Bad Wurzach – Ulrich Möllmann, als Dezernatsleiter zuständig für den Fachbereich Bildung, Betreuung/Kultur, informierte in der Gemeinderatssitzung am 23. März über den Antrag einer Tagesmutter aus Bad Wurzach auf finanzielle Unterstützung. Sie hatte den Antrag bei der Verwaltung gestellt, den Eigenanteil der abgeführten Sozialabgaben durch die Stadt bezahlen zu lassen. Die Hälfte dieser Abgaben wird vom Landkreis übernommen und in anderen Kommunen sei es üblich, dass die Stadt/Gemeinde die andere Hälfte übernehme.

Tagesmütter sind selbstorganisiert und können eine Kindertagespflegeeinrichtung betreiben. Die Qualifizierung der Person und Qualität ihrer Arbeit wird vom Landratsamt überwacht. Die Kindertagespflege ist neben den städtischen Kindertageseinrichtungen ein fester Bestandteil der Betreuungsstruktur in Bad Wurzach. Tagesmütter dürfen bis zu zehn Kinder aufnehmen, wobei maximal fünf Kinder zeitgleich betreut werden dürfen.

Die Eltern zahlen für eine Betreuungsstunde 2,60 €, das Jugendamt zahlt den Aufpreis auf 6,88 € (+4,28 €) pro Stunde. Bei einer Vollbetreuung von 30 Stunden wöchentlich ergibt sich für die Eltern ein monatlicher Betreuungsplatzpreis von 338 €. Die Tagesmütter erhalten einen Stundensatz von 6,88 € pro betreutem Kind, also bis zu 34,40 € bei fünf gleichzeitig betreuten Kindern. Von diesem Betrag sind die Sozialversicherungsbeiträge selbst zu tragen. Darüber hinaus leisten die Tagesmütter ohne gesonderte Vergütung administrative Arbeiten, nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und organisieren ebenfalls unentgeltlich die Betreuung in Randzeiten, zum Beispiel beim Bringen oder Abholen von Kindergartenkindern.

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11 Kindertagespflegepersonen, 28 Kinder

Aktuell betreuen in der Großgemeinde 11 Kindertagespflegepersonen insgesamt 28 Kinder, davon 23 Kinder im Alter von fünf Jahren oder jünger. Für diese Tagesmütter werden derzeit 14.632,80 € an Sozialversicherungsbeiträgen vom Landratsamt übernommen. Dieser Betrag entspricht dem, den die hiesigen Tagesmütter auch im Rahmen einer städtischen Förderung gerne erstattet bekommen würden.

Die Kindertagespflege leistet einen wertvollen Beitrag zur Sicherstellung eines flächendeckenden und familienfreundlichen Betreuungsangebots in Bad Wurzach. Außerdem ist die Zahlung der zweiten Hälfte der Sozialabgaben auch aus Verwaltungssicht das Modell, das am wenigsten Verwaltungsaufwand erfordert. Die Auszahlung soll an zwei Bedingungen geknüpft sein: Mehr als die Hälfte der Kinder muss aus Bad Wurzach kommen und über 50 % der Kinder müssen unter drei Jahre alt sein.

Dass die Tagesmütter einen wichtigen Beitrag leisten, wurde von allen Fraktionen anerkannt und gelobt. Deswegen folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Verwaltungs- und Sozialausschuss vollumfänglich und beschloss die Übernahme der Kosten.
Uli Gresser

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