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Gemeindewahlausschuss

Es sind sechs Bewerbungen

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Foto: Uli Gresser
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist Klaus Schütt (Zweiter von links).
veröffentlicht am: 30.03.2026
Autor: Gerhard Reischmann, Uli Gresser
Lesedauer: ca. 5 Minuten

Bad Wurzach (rei/UG) – Der Gemeindewahlausschuss, gebildet zur Vorbereitung, Durchführung und Legitimierung der Bürgermeisterwahl am 26. April, hat heute Abend (30. März) über die Zulässigkeit der sechs Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl entschieden. Bewerbungsschluss war heute (30.3.) um 18.00 Uhr. Alle sechs Kandidaten erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit – so lautet der Beschluss des Gremiums, das um 20.00 Uhr im Sitzungssaal von „Maria Rosengarten“ zusammengekommen war.

Am heutigen Montag, 30. März, waren noch zwei Kandidaturen dazugekommen: Um 8.00 Uhr gab Lukas Häfele seine Bewerbung ab (die Bildschirmzeitung „Der Wurzacher“ hat darüber bereits berichtet). Und um 17.54 Uhr ging die Bewerbung von Daniela Amann, Rechtsanwältin aus Bad Wurzach, ein („Der Wurzacher“ wird diese Kandidatin noch vorstellen).

Bei der Bürgermeisterwahl kandidieren:
Alexandra Scherer (hat ihre Bewerbung am 14. Februar, dem ersten Tag der Bewerbungsfrist, eingereicht)
Fatma Iramil (Bewerbung eingereicht am 12. März)
Florian Schiller (Bewerbung eingereicht am 17. März)
Sven Stöckle (Bewerbung eingereicht am 25. März)
Lukas Häfele (Bewerbung eingereicht am 30. März, 8.00 Uhr)
Daniela Amann (Bewerbung eingereicht am 30. März, 17.54 Uhr)

Die Einreichungsdaten sind maßgebend für die Reihenfolge der Namensnennung auf dem Stimmzettel.

Der Stimmzettel

Unter der Leitung von Klaus Schütt, mit Martin Tapper und Jan Högerle von der Stadtverwaltung an seiner Seite, besprach der Ausschuss, bestehend des Weiteren aus Frank Rogg als Bürgervertreter und den Gemeinderäten Rainer Deuschel, Norbert Fesseler, Heinrich Vinçon und Karl-Heinz Buschle, Details zur Wahl. Martin Tapper führte unter anderem aus, dass unter dem Bewerberfeld auf dem Stimmzettel eine freie Zeile eingedruckt sei; hier könne ein Bürger auch einen anderen Namen als einen der sechs genannten notieren. Das sei eine gültige Stimmabgabe. Aber Achtung: Die neu aufgeführte Person müsse eindeutig bezeichnet sein, am besten mit Wohnort und Beruf. Und: Jeder Wahlberechtigte hat bei der Bürgermeisterwahl nur 1 Stimme.

Martin Tapper erklärte, welche Dokumente die Bewerber in ihrer Bewerbung vorweisen mussten. Zunächst ein Anschreiben, mit dem der Bewerber bzw. die Bewerberin den Willen bekundet, sich zu bewerben, sowie eine Wählbarkeitsbescheinigung der Heimatgemeinde. Als drittes eine eidesstattliche Erklärung, dass für die Bewerbung kein Ausschlussgrund vorliegt, und schließlich eine Liste mit 25 wahlberechtigten Wurzacher Bürgern, die mit ihrer Unterschrift bekunden, die betreffende Kandidatur zu unterstützen. Das gesetzliche Erfordernis der 25 Unterstützerunterschriften gilt nicht für einen Amtsinhaber, eine Amtsinhaberin, die sich wiederbewirbt.

Klaus Schütt stellte fest, dass alle Bewerbungen ordnungsgemäß vorlagen und bei keinem Kandidaten ein Ausschlussgrund vorhanden war. Damit konnte der Stimmzettel im Ausschuss präsentiert werden.

Der amtliche Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl am 26. April. Die Reihenfolge der Namensnennung richtet sich nach der Reihenfolge des Einganges der Bewerbung.

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Martin Tapper gab noch einige allgemeine Hinweise: Rechtlich gesehen sei es unproblematisch, wenn die Amtsinhaberin öffentliche Bekanntmachungen auch zur Wahl unterzeichnet; dazu sei sie laut Auskunft vom Kommunalamt sogar qua Amtes verpflichtet.

Auch mit den Berufsbezeichnungen auf dem Stimmzettel sei alles in Ordnung.

Der Ausschussvorsitzende Klaus Schütt sagte, er wünsche sich einen fairen Wahlkampf. In diesem Zusammenhang wies er Gerüchte in Sozialen Medien zurück, wonach Stadtbedienstete verboten worden sei, für einen Bewerber eine Unterstützerunterschrift zu leisten.

Die Kandidatenvorstellung

Klaus Schütt und Martin Tapper erläuterten noch einmal den exakten Ablauf der öffentlichen Kandidatenvorstellung am 16. April im Kursaal. Schütt als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist als Moderator benannt, im Verhinderungsfall wird dies Karl-Heinz Buschle als zweiter Stellvertreter der Bürgermeisterin übernehmen. Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr. Die Redezeit beträgt pro Bewerber 15 Minuten. Die Fragezeit für Fragen aus dem Publikum wird auf 10 Minuten je Bewerber begrenzt. Pro Besucher ist eine Frage zugelassen.

Die Reihenfolge bei der Kandidatenvorstellung wird analog zum Bewerbungseingang erfolgen. Während der Vorstellung darf nur der eine sich vorstellende Kandidat im Saal sein.

Der Gemeindewahlausschuss, ergänzt um Fachbeamte (von links): Martin Tapper (Stadtverwaltung), Jan Högerle (Stadtverwaltung), Norbert Fesseler (Gemeinderat), Heinrich Vinçon (Gemeinderat), Karl-Heinz Buschle (Gemeinderat), Klaus Schütt (Gemeinderat), Frank Rogg (Bürgervertreter) und Rainer Deuschel (Gemeinderat). Foto: Uli Gresser

Der Wahltag

Die Wahl am Sonntag, 26. April, findet in den üblichen Wahllokalen in Stadt und Land statt; selbstverständlich ist es für die wahlberechtigten Bürger auch möglich, die Stimme brieflich abzugeben. Wahlberechtigt sind Bürger – Deutsche und EU-Bürger – ab 16 Jahre. Die Wahlzeit geht von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Die Wahlbenachrichtigungen sind schon seit einigen Tagen an die Wahlberechtigten verschickt. Spätestens Ende der Woche sollen die ersten Briefwahlunterlagen an Wahlberechtigte verschickt werden, die bereits die Briefwahl beantragt haben.

Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten ist für den Sonntag, 10. Mai 2026, terminiert.

Unter „Lesen Sie hierzu auch“ haben wir eine Übersicht über die bisher im „Wurzacher“ zur Bürgermeisterwahl veröffentlichten Artikel zusammengestellt.

Unter dem in der rechten Spalte platzierten Download-Button haben wir den Ablaufplan der Kandidatenvorstellung am 16. April hinterlegt.

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Gerhard Reischmann, Uli Gresser
veröffentlicht am
30.03.2026
Lesedauer: ca. 5 Minuten
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