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Kommentar

Nicht die Rasse sollte über die Steuer entscheiden

veröffentlicht am: 07.09.2026
Autor: Erwin Linder
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Bei der Diskussion um die geplante Erhöhung der Hundesteuer in Bad Waldsee sollte man zunächst auf die Wortwahl achten. Der häufig verwendete Begriff „Kampfhunde“ erzeugt ein bestimmtes Bild und macht Stimmung. Sachlicher ist der Begriff „Listenhunde“ – also Hunde bestimmter Rassen, die in Baden-Württemberg auf einer entsprechenden Liste geführt werden. In Bad Waldsee leben nach Angaben der Stadt derzeit 14 Hunde, die von dieser Regelung betroffen sind. Doch ist es wirklich gerecht, diese Hundehalter künftig mit einer bis zu zehnmal so hohen Steuer zu belasten?

Ich habe daran erhebliche Zweifel. Ein Hund ist nicht allein deshalb gefährlich, weil er einer bestimmten Rasse angehört. Entscheidend sind vielmehr die Haltung, die Erziehung und vor allem der verantwortungsvolle Umgang des Halters mit seinem Tier. Inzwischen verzichten mehrere Bundesländer auf Rasselisten oder haben ihre Regelungen entsprechend verändert, weil die Rasse allein kein zuverlässiger Maßstab für die tatsächliche Gefährlichkeit eines Hundes ist.

Warum also nicht konsequent beim Hundehalter ansetzen? Für Sporthunde gibt es beispielsweise die Begleithundeprüfung. Ein allgemeiner Hundeführerschein, mit dem Hundehalter nachweisen müssen, dass sie ihren Hund verantwortungsvoll halten, erziehen und sicher führen können, wäre meiner Meinung nach wesentlich sinnvoller als eine pauschale Sondersteuer aufgrund der Rasse.

Ein Vergleich aus dem Straßenverkehr macht die Problematik vielleicht deutlich: Wer einen Porsche mit 500 PS fährt, verfügt ebenfalls über ein Fahrzeug, das aufgrund seiner Leistungsfähigkeit potenziell gefährlicher sein kann als ein Kleinwagen. Trotzdem käme niemand auf die Idee, von diesem Autofahrer deshalb die zehnfache Kfz-Steuer zu verlangen. Entscheidend sind vielmehr die Regeln, die für alle gelten, und das Verhalten des Fahrers.

Auch bei Hunden sollte deshalb nicht allein das Etikett einer Rasse über die finanzielle Belastung entscheiden.

Besonders problematisch ist die geplante drastische Erhöhung für die bereits vorhandenen Hunde. Wer seinen Hund unter den bisher geltenden Bedingungen angeschafft hat, durfte darauf vertrauen, dass die damaligen Rahmenbedingungen Bestand haben. Eine Verzehnfachung der Steuer kann für manche Halter eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Was passiert, wenn sich jemand diese Steuer tatsächlich nicht mehr leisten kann? Im schlimmsten Fall muss der Hund abgegeben werden und landet im Tierheim – möglicherweise auf Kosten der Allgemeinheit. Noch schlimmer wäre es, wenn ein Halter aus finanzieller Überforderung sein Tier einfach aussetzt.

Deshalb halte ich zumindest einen Bestandsschutz für bereits gehaltene Hunde für dringend geboten.

Die Stadt sollte nicht die Rasse zum entscheidenden Kriterium machen, sondern die Verantwortung des Menschen in den Mittelpunkt stellen. Wer seinen Hund verantwortungsvoll hält, ihn erzieht und sicher führen kann, sollte dafür nicht allein aufgrund seiner Rasse mit einer Sondersteuer bestraft werden.
Erwin Linder

Anm. d. DBSZ-Red.: Unser Kommentator ist selber Hundehalter. Sein Hund ist aber nicht auf der Liste geführt. Eine erhöhte Steuer beträfe ihn also nicht.

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Erwin Linder
veröffentlicht am
07.09.2026
Lesedauer: ca. 3 Minuten
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