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    Fördergeld für sozial-karitativ tätige Gruppierungen

    Anträge für städtische Fördermittel „Soziale Hilfen“ bis 25. September möglich

    veröffentlicht am: 10.09.2026
    Autor: Brigitte Göppel, Stadt Bad Waldsee
    Lesedauer: ca. 2 Minuten

    Bad Waldsee – Die Stadt Bad Waldsee informiert sozial-karitativ tätige Gruppierungen und Vereine über die Möglichkeit, für das Jahr 2026 einen Antrag auf städtische Fördermittel aus dem Bereich „Soziale Hilfen“ zu stellen. Im Herbst wird sich der Verwaltungsausschuss mit der Verteilung der städtischen Fördergelder an sozial-karitativ tätige Gruppierungen und Vereine befassen und über die eingegangenen Anträge entscheiden.

    Anträge können noch bis Freitag, 25. September 2026, bei der Stadt Bad Waldsee eingereicht werden. Die Antragstellung ist per E-Mail an a.hofgaertner@bad-waldsee.de oder auf dem Postweg möglich.

    Für die Antragstellung kann das von der Stadt vorbereitete Antragsformular auf der Homepage der Stadt (bei Rathaus & ServiceAktuelles & Bekanntmachungen, Neues aus Bad Waldsee) verwendet werden – oder den QR-Code scannen.

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    Antragsberechtigt sind sozial-karitativ tätige Gruppen oder Vereine, die ehrenamtlich und nicht hauptamtlich tätig sind und/oder deren Arbeit den Bürgerinnen und Bürgern in sozial-karitativer Weise zugutekommt. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Gruppe oder einen Verein handelt. Einzelpersonen können nicht gefördert werden.

    Für Fragen zur Antragstellung steht Margit Geiger, Fachbereichsleiterin im Fachbereich Sicherheit und Ordnung, per E-Mail unter m.geiger@bad-waldsee.de zur Verfügung.

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    Brigitte Göppel, Stadt Bad Waldsee
    veröffentlicht am
    10.09.2026
    Lesedauer: ca. 2 Minuten
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