Wasserentnahmeverbot im Landkreis Ravensburg
Kreis Ravensburg – Der Landkreis hat per Allgemeinverfügung ab dem 29.05.2026 vorerst bis zum 29.06.2026 den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch beschränkt. Das bedeutet, dass es verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach, Fluss oder See zu entnehmen. Das Entnahmeverbot betrifft auch diejenigen Personen und Unternehmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist.
















