Jeder zweite Testkauf führte zu einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz

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Bad Waldsee – Urlaubszeit, Schulferien, Abschlussfeiern oder das Altstadt- und Seenachtfest – gerade in den Sommermonaten gibt es zahlreiche Gelegenheiten, bei denen alkoholische Getränke konsumiert werden. Umso wichtiger ist es, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz eingehalten werden.
Aus diesem Grund führte das Ordnungsamt der Stadt Bad Waldsee gemeinsam mit der Polizei auch in diesem Jahr Testkäufe von Spirituosen und Tabakwaren im Stadtgebiet durch. Mit Einverständnis ihrer Eltern begab sich eine 17-jährige Testkäuferin in Begleitung eines Polizeibeamten in Zivil sowie einer Mitarbeiterin der Stadt auf Einkaufstour. Die Begleitpersonen hielten sich dabei im Hintergrund. Wurde die Jugendliche nach ihrem Alter gefragt, beantwortete sie dies wahrheitsgemäß und legte auf Verlangen ihren Personalausweis vor. Nach jedem Kaufversuch beziehungsweise Verkauf wurde die Situation direkt vor Ort aufgeklärt.
Insgesamt wurden elf Supermärkte, Discounter und Tankstellen kontrolliert. Das Ergebnis gibt Anlass zur Sorge: In fünf der elf überprüften Geschäfte wurde der Jugendlichen trotz des gesetzlichen Verbots eine Spirituose verkauft. Damit verstieß nahezu jede zweite Verkaufsstelle gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Die Abgabe alkoholischer Getränke entgegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist kein Kavaliersdelikt. Die gesetzlichen Altersgrenzen dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen und sozialen Risiken, die mit einem frühen Alkoholkonsum verbunden sind. Verkaufsstellen und deren Beschäftigte tragen hierbei eine besondere Verantwortung. Eine sorgfältige Alterskontrolle gehört deshalb zum festen Bestandteil jedes Verkaufsvorgangs bei alkoholischen Getränken.
Gegen die Verkäuferinnen und Verkäufer, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, werden Bußgeldverfahren eingeleitet.






















