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Kommentar

Den Anzug wechseln allein reicht nicht

veröffentlicht am: 18.06.2026
Autor: Gerhard Reischmann
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Der Kurbetrieb wird zu einem Teil in eine GmbH ausgegliedert. Ein notwendiger Schritt. Aber das reicht nicht.

Privatisierung! Das war zu Kohls Zeiten ein Schlagwort. Galt als Allheilmittel, um aus trägen Behörden flotte Vorzeigeunternehmen zu machen. Und so wurde aus der Bundesbahn – quasi eine Behörde – die Deutsche Bahn AG. Die Rechtsform war gewechselt, die Hoffnung auf eine komfortable Fahrt in eine strahlende Zukunft war groß.

Und heute? Die Bahn funktioniert nicht. Sie ist zwar eine Aktien-Gesellschaft. Aber alle Aktien gehören dem Staat. Das Einzige, was bei der Staatsbahn privatwirtschaftliche Klasse hat, sind die Gehälter der Bosse.

Der Kurbetrieb der Stadt Bad Wurzach ist ein Eigenbetrieb. So etwas wie eine Behörde. Er steckt tief in den roten Zahlen. Der Wechsel in ein privatrechtliches Gewand putzt den Betrieb heraus, bringt ihn aber fürs Erste nicht vorwärts.

Entscheidend ist, was im Anzug steckt.

Und das ist alles andere als ein Hochleistungssportler.

Wie kann man den maroden Betrieb sanieren?

Der erste Schritt wäre die ungeschönte betriebswirtschaftliche Analyse. Es muss doch Produktivitätskennzahlen wie zum Beispiel Belegung zu Personaleinsatz geben. Und das im Vergleich zu Nachbarbetrieben.

Was wurde beschlossen?

1. Die Übertragung des städtischen Kurbetriebs auf eine neu zu gründende GmbH „unter Zurückbehalt aller wesentlichen Betriebsgrundlagen“ wie Grundstücke und Gebäude im weiterhin bestehenden Rest-Eigenbetrieb; das im stadteigenen Rest-Eigenbetrieb verbleibende Betriebsvermögen wird – gegen Entgelt – an die stadteigene GmbH verpachtet. Das Entgelt kann nicht, darf nicht hoch sein, um dem zarten Pflänzchen Kurbetriebs-GmbH nicht gleich das Wasser abzugraben.

Zur Begründung für den Rückbehalt von Grundstücken und Gebäuden wird die Vermeidung der Auflösung von Stillen Reserven angegeben. Realiter ist es aber wohl so, dass eine enorme Baulast beim städtischen Rest-Eigenbetrieb verbleibt – selbst wenn man auf staatliche Investitionsförderung bei diesem Modell hoffen kann.

Beim Modell Teilausgründung wird es darauf hinauslaufen, dass die operativ agierende Kurbetriebs-GmbH auf dem Papier hübsche Gewinne darstellen wird und beim städtischen Gebäude-Eigenbetrieb die Verluste auflaufen.

Ausgliederung, Betriebsaufspaltung ist ein beliebtes Rezept der Unternehmensberater.

Des Beschlusses zweiter Teil: Die Stadt als Gesellschafterin der neu zu gründenden GmbH wird diese „in ihrer Anlauf- und Restrukturierungsphase“ (Zitat Beschluss) finanziell so ausstatten, dass die GmbH ihre Verpflichtungen pünktlich und vollständig erbringen kann.

Diese Verlustübernahme-Garantie – die sogenannte weiche Patronatserklärung – ist für eine Übergangszeit zweifelsohne notwendig.

Die Verlustübernahme wird aber zur Dauerlösung, wenn nicht im Kerngeschäft gegengesteuert wird, wenn nicht die Produktivität höher wird, wenn nicht Kosten verringert und Erlöse gesteigert werden.

Was man jetzt beschlossen hat, wäre ohne Produktivitätssteigerung ein Weiter-so, das in der Kurbetriebs-GmbH wohl kurz- und vielleicht auch mittelfristig bessere Zahlen ergibt, das aber im städtischen Rest-Eigenbetrieb ein großes Investitionsrisiko in sich birgt.

Der Rechtsformenwechsel allein rettet nichts. Es braucht ein anderes Wirtschaften.

Was man vermieden hat: die Schließung, den Verlust von 180 Arbeitsplätzen bei Abwicklungskosten von 10 bis 12 Millionen Euro; die Rede ist von drückenden Pensionslasten, die auch nach einer Schließung zu tragen wären.

Was hat man gewonnen? Die GmbH könnte interessant sein für einen Investor. Die Betriebsaufspaltung schickt die Chancen dahin und die Risiken dorthin. Was von den Beratern beim Rest-Eigenbetrieb vollmundig als Geldspeicher schöngerechnet wurde („stille Reserven, die den vorhandenen Verlustvortrag voraussichtlich wesentlich übersteigen“), ist in Wahrheit auf lange Sicht eine Kostenfalle.

Aber es gibt wohl keine andere Lösung. Bad Wurzach wird irgendwann einmal zahlen müssen für über Jahrzehnte unzureichend geleistete Investition.
Gerhard Reischmann

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