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Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der geltenden Regelungen gebeten

Information der Straßenverkehrsbehörde zu Unfallhäufungsstellen

veröffentlicht am: 01.06.2026
Autor: Jacqueline Zenker, Stadt Leutkirch
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Leutkirch – Für die Jahre 2024 und 2025 sind der Straßenverkehrsbehörde Leutkirch im Allgäu durch das Polizeipräsidium Ravensburg zwei Unfallhäufungsstellen gemeldet worden. An einer dieser Stellen wurden bereits Maßnahmen umgesetzt, eine weitere wird im Rahmen einer Verkehrsschau durch die zuständigen Behörden untersucht. Zudem ist eine weitere unfallträchtige Örtlichkeit der vergangenen Jahre bereits mit einer Maßnahme versehen worden.

Ein Überblick über aktuelle Maßnahmen:

Verkehrsknotenpunkt Wangener Straße/K8025, Herlazhofer Straße/K7906 und Storchenstraße

Die Kreuzung ist anhand der sogenannten 3-Jahreskarte (2023 bis 2025: sieben Unfälle mit Personenschaden, 16 Unfälle mit Sachschaden) als Unfallhäufungsstelle eingestuft worden. Unabhängig davon war im städtebaulichen Kontext bereits zuvor die Vorbereitung einer Vollsignalisierung (Ampelanlage) angestoßen worden. Die festgestellte Unfallhäufung steht unter anderem im Zusammenhang mit erhöhten Verkehrsströmen während des Brückenneubaus über die Eschach (Ausweichverkehr über Seelhausweg und Herlazhofer Straße).

Auch nach der Normalisierung des Verkehrsaufkommens sind weiterhin einzelne Unfälle infolge von Vorfahrtsverletzungen zu verzeichnen. Zur zusätzlichen Sicherung der Kreuzung bis zur Inbetriebnahme der Ampelanlage ist die bislang aus Lärmschutzgründen geltende nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf eine ganztägige Regelung ausgeweitet worden.

Unabhängig von der statistischen Betrachtung und den darauf basierenden Planungen hat sich an diesem Verkehrsknotenpunkt vor Kurzem leider ein tödlicher Verkehrsunfall ereignet. Dies unterstreicht die besondere Sensibilität dieser Stelle. Eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit wird hier insbesondere durch die künftige Signalisierung (Ampelanlage) angestrebt, die zu einer klareren Trennung der Verkehrsströme beitragen soll.

Der Streckenabschnitt ist zudem Bestandteil der aktuellen Lärmaktionsplanung, deren Ergebnisse noch ausstehen und weitere Erkenntnisse zu einer möglichen dauerhaften Geschwindigkeitsreduzierung liefern werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Wahrnehmung der Vorfahrtsregelungen zu verbessern und Unfallrisiken zu verringern.

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Verkehrsknotenpunkt L318, L319 und Landstraße (Urlau)

Die Kreuzung ist für das Jahr 2025 auf Grundlage der 3-Jahreskarte (2023 bis 2025: acht Unfälle mit Personenschaden, 17 Unfälle mit Sachschaden) als Unfallhäufungsstelle ausgewiesen worden. Das Unfallgeschehen ist vielfältig und lässt sich nicht auf einzelne Unfallarten oder spezifische Fahrbeziehungen beschränken.

Trotz vorhandener STOP-Regelungen in den untergeordneten Straßen sind auch hier Vorfahrtsverletzungen als Unfallursache festgestellt worden. Die Verkehrsschaukommission wird sich mit der Örtlichkeit befassen und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Unfallaufkommens prüfen.

Kreisverkehr Zeppelinstraße, Sudetenstraße und Im Herrach

Der Kreisverkehr ist letztmalig für das Jahr 2022 als Unfallhäufungsstelle geführt worden. Aktuelle Auswertungen zeigen, dass Unfälle überwiegend auf zu hohe Geschwindigkeiten bei der Einfahrt in den Kreisverkehr zurückzuführen sind, häufig verbunden mit Missachtungen der Vorfahrt.

Vor diesem Hintergrund sind an allen vier Zufahrten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h angeordnet worden. Diese gelten jeweils bis zum Kreisverkehr und sollen dazu beitragen, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und die Einfahrgeschwindigkeit zu reduzieren. Mit dem Einfahren in den Kreisverkehr endet die streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung.

All diese Maßnahmen stehen steht im Einklang mit der ‚Vision Zero‘ des Landes, die das Ziel verfolgt, Verkehrstote und Schwerverletzte langfristig auf null zu reduzieren und bis 2030 bereits eine deutliche Senkung – etwa um 60 Prozent gegenüber 2010 – zu erreichen.

Die Straßenverkehrsbehörde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der geltenden Regelungen sowie um eine vorausschauende und angepasste Fahrweise. Ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr erfordert Rücksichtnahme und verantwortungsbewusstes Verhalten aller Beteiligten.

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Jacqueline Zenker, Stadt Leutkirch
veröffentlicht am
01.06.2026
Lesedauer: ca. 3 Minuten
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