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Sie bauen 200 Türme

Fünf Jahre wurde gesucht, gestritten, angehört. Jetzt ist es entschieden. 39 Windkraft-Vorranggebiete in den Landkreisen Ravensburg und Sigmaringen sowie im Bodenseekreis sind definiert und vom Regionalverband beschlossen. Die Befürwortung durch das zuständige Ministerium in Stuttgart gilt als Formsache. Stand jetzt sind knapp 200 Windkraftanlagen modernster Bauart, also mit Höhen von 260 Metern und mehr, beantragt. Zur historischen Bedeutung dieser Entscheidung haben wir schon bei der Weichenstellung im Planungsausschuss am 17. September unsere Ansicht kundgetan; der Kommentar ist unten verlinkt. Zwei Aspekte wollen wir noch betrachten: den Entscheidungsdruck und die fehlende wirtschaftliche Bürgerbeteiligung.

Was tun, wenn man die Wahl hat zwischen einem großen Übel und einem noch größeren Übel? Man wählt das weniger große. Notgedrungen.

Sieht man von den Windkraft-Fetischisten ab, folgten wohl viele der Regionalräte – anwesend waren etwas mehr als 50 der 58 Mitglieder der Regionalversammlung – der vorgenannten Überlegung, wählten nolens volens das kleinere Übel. Und das war das Ja zum Regionalplan.

Denn eine Ablehnung hätte die sogenannte Superprivilegierung nach sich gezogen, den Anspruch auf Genehmigung von Windkraftanlagen im ganzen Verbandsgebiet. Im Rahmen der Gesetze, gewiss. Aber das hätte bedeutet, dass, bei Wahrung der ohnehin viel zu geringen Abstände und unter Aussparung der Naturschutzgebiete, nahezu überall hätte gebaut werden können. Diesen Wildwuchs verhindert der nun beschlossene Regionalplan, er lenkt die WKA-Planungen auf 1,85 Prozent der Verbandsfläche.

Damit haben die Planer um Verbandsdirektor Dr. Wolfgang Heine eine Punktlandung hingelegt, haben ganz knapp übererfüllt, was ihnen die Ampelregierung ins Stammbuch geschrieben hatte: 1,80 Prozent der Fläche des Bundeslandes Baden-Württemberg seien für Windkraft bereitzustellen, hatten Habeck und Co. per Wind-an-Land-Gesetz dekretiert; das sind 643,5 Quadratkilometer! Zum Vergleich: Der Bodensee hat 536 Quadratkilometer.

Auf das Verbandsgebiet (RV, SIG, FN) heruntergebrochen sind das 64 Quadratkilometer.

Verschärfend kommt hinzu: Der Besatz mit WKA erfolgt nicht gleichmäßig, sondern wird gemäß Windhöffigkeit und anderen Kriterien gesteuert. Das führt zu hochproblematischen Konzentrationen wie zum Beispiel im Raum Bad Waldsee-Osterhofen und im Kreis Sigmaringen bei Kettenacker und bei Ostrach.

Die sechs Nein-Stimmen bei der finalen Abstimmung zum Regionalplan, sie mögen sachlich gerechtfertigt sein; da ging es um Protest gegen die übermäßige Belastung der eigenen Gemeinde (Bad Waldsees OB Henne, CDU), da hatte ein Landwirt Bedenken wegen der Gefahr fürs Wasser (Westermayer, CDU), da sträubt man sich grundsätzlich gegen diese Form der Energiegewinnung (die vier Regionalräte der AfD). Aber was wäre gewesen, wenn jeder der sechs am Kipp-Punkt gestanden wäre, wenn es auf eine – seine – Stimme angekommen wäre?

Wie schwer die Entscheidung war, wird am Beispiel des Reiner Marquart, SPD, deutlich. Der Sigmaringer Kreisrat weiß um die Leiden und Ängste der Menschen in Kettenacker und Ostrach und an anderen Konzentrationsstandorten. Und dennoch konnte er sich zum Nein nicht entschließen. In einer persönlichen Erklärung rügte er die „Politik der Brechstange“, sprach von „Überforderung“ einzelner Standorte, von „politischer Erpressung“. Und trotz alledem schloss er mit den Worten: „Aufgrund der Folgen, die eine Ablehnung hätte, sehe ich mich zähneknirschend genötigt, mich der Stimme zu enthalten.“

Der Wind gehört allen. Den Windprofit aber schöpfen wenige ab.

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Die Lasten werden den Anwohnern vor Ort aufgebürdet, die Gewinne wandern in die Taschen Auswärtiger.

Das sind keine Sottisen aus dem Lehrbuch des kleinen Revoluzzers.

Das sieht die CDU um Dr. Daniel Rapp so. Sie stellte einen Antrag, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, „zügig für eine angemessene Beteiligung der örtlichen Allgemeinheit an der wirtschaftlichen Wertschöpfung der Windkraft“ zu sorgen. Im Entwurf der Resolution, die im Laufe der Aussprache abgeschwächt wurde, hatte es geheißen: „Während Landeigentümer, wie man aus der Branche hört, pro Jahr inzwischen bis zu 200.000 € pro Windrad von den Projektentwicklern zugesagt bekommen, ist es für die kommunale Seite völlig unbefriedigend, dass bisher nicht die gesamte örtliche Bürgerschaft so profitiert wie in anderen Bundesländern.“

Auch wenn die 200.000 € viellleicht etwas hochgegriffen sind: Es werden enorme Pachtsummen bezahlt und es wird ein enormer Wind-Reibach gemacht, während die Anwohner am 600-Meter-Radius Lärm, Schlagschatten und Druckpulse ertragen müssen.

Da tut ein finanzieller Ausgleich, der bei den Betroffenen ankommt, not (der CDU-Vorschlag sieht die Ortsgemeinde als Zahlungsempfänger vor). Mit den 0,2 Cent/KWh, die die Betreiber an die Ortsgemeinden qua Gesetz schon jetzt zu geben verpflichtet sind, ist es hinten und vorne nicht getan.

Zur Erläuterung: Die Betreiber machen derzeit pro Kilowattstunde Erlöse in der Größenordnung von 10 Cent. Das ist das 50-Fache dessen, was an die Standort-Kommune geht.

Man muss sich wundern, dass die Ampel, die doch als Linksregierung galt, hier nicht mehr Sozialismus ins Gesetz geschrieben hat.

Jetzt prescht ausgerechnet die CDU vor, um eine Umverteilung zu Gunsten der Belasteten ins Werk zu setzen.

Mal sehen, was daraus wird, wenn sie in Stuttgart das Sagen hat.
Gerhard Reischmann

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