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    Jugendschutz

    Weniger Verstöße bei erneuten Alkoholtestkäufen in Wangen

    veröffentlicht am: 07.11.2026
    Autor: Verena Evers, Stadt
    Lesedauer: ca. 1 Minute

    Wangen – Das Jugendschutzgesetz regelt eindeutig: Alkohol darf nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt ein Abgabeverbot für branntweinhaltige Getränke. Nachdem bereits vor einigen Wochen auf die erneute Durchführung von Alkoholtestkäufen hingewiesen worden war, haben das Ordnungs- und Sozialamt der Stadtverwaltung Wangen und das Polizeirevier Wangen nun erneut gemeinsam Kontrollen in verschiedenen Verkaufsstellen durchgeführt.

    Hintergrund der Testkäufe waren die Ergebnisse aus dem Juli 2026: Damals wurde in neun von insgesamt 14 überprüften Verkaufsstellen ordnungswidrig Branntwein an die jugendliche Testperson abgegeben. Bei der aktuellen Kontrollaktion wurden erneut 14 Verkaufsstellen überprüft. Dabei kam es in drei Fällen zu einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Damit zeigt sich eine deutliche Verbesserung gegenüber den Ergebnissen vom Sommer.

    Dennoch bleibt das Ziel klar: Alkohol darf nicht entgegen den gesetzlichen Vorgaben an Minderjährige verkauft werden. Die Testkäufe dienen daher nicht nur der Kontrolle, sondern sollen insbesondere auch das Verkaufspersonal für seine Verantwortung und die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sensibilisieren.

    Das Polizeirevier Wangen wird die entsprechenden Ermittlungsberichte und Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die zuständige Bußgeldstelle weiterleiten. Die betroffenen Verkaufsstellen müssen mit einem Bußgeld rechnen. 

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    Verena Evers, Stadt
    veröffentlicht am
    07.11.2026
    Lesedauer: ca. 1 Minute
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