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    Mitteilung der Stadtverwaltung

    Alkoholtestkäufe in Wangen im Allgäu

    veröffentlicht am: 03.10.2026
    Autor: Carina Geier, Stadt Wangen
    Lesedauer: ca. 1 Minute

    Wangen – Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren. An Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen keine branntweinhaltigen Getränke verkauft werden. Das Ordnungs- und Sozialamt der Stadtverwaltung Wangen im Allgäu plant zusammen mit dem Polizeirevier Wangen im Herbst 2026 erneut Alkoholtestkäufe in verschiedenen Verkaufsstellen in Wangen im Allgäu durchzuführen.

    Ziel ist es vor allem, das Verkaufspersonal zu sensibilisieren und die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu kontrollieren. Verkaufsstellen müssen im Zweifel nach dem Alter der Jugendlichen fragen und sich den Personalausweis zeigen lassen. Bereits im Sommer 2026 fanden Alkoholtestkäufe statt. Insgesamt wurden 14 Verkaufsstellen überprüft. In neun Fällen wurde an die Testperson Branntwein ordnungswidrig verkauft. Aufgrund des Ergebnisses wird die Testaktion daher erneut in diesem Jahr stattfinden. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

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    Carina Geier, Stadt Wangen
    veröffentlicht am
    03.10.2026
    Lesedauer: ca. 1 Minute
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