Neun neue Tagespflegepersonen im Landkreis Ravensburg qualifiziert


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Ravensburg – Ende Juli 2026 haben neun Tagespflegepersonen erfolgreich den Qualifizierungskurs zur Kindertagespflege abgeschlossen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gratuliert den Absolventinnen zu ihrem Abschluss und freut sich auf die Zusammenarbeit mit den nun neuen, selbstständigen Tagespflegepersonen.
Die Qualifizierung umfasste insgesamt 300 Unterrichtseinheiten (für Fachkräfte 50 UE), welche auf dem Curriculum des Deutschen Jugendforschungsinstituts basieren. Sie bereitete die Teilnehmenden auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vor. Der Lehrplan umfasst dabei wichtige Themen wie rechtliche Grundlagen, Kinderschutz sowie die Entwicklung des Kindes, Bindungstheorien und Naturpädagogik. Am Ende des Kurses verfassen alle Teilnehmenden eine eigene Konzeption und legen ein Abschlusskolloquium ab. Die Teilnehmerinnen beschreiben den Kurs als vielseitig, tiefgründig, abwechslungsreich, herausfordernd und lustig.
Die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Tagespflegepersonen im Landkreis Ravensburg wird in enger Kooperation zwischen dem Landratsamt, der Caritas Bodensee-Oberschwaben sowie dem Diakonischen Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee umgesetzt. Diese Zusammenarbeit stellt sicher, dass die Tagespflegepersonen umfassend unterstützt werden und sowohl für Eltern als auch Kinder die bestmögliche Betreuung angeboten werden kann.
Der nächste Qualifizierungskurs für interessierte Tagespflegeeltern beginnt im September 2026 in Leutkirch. Interessierte Personen, die Freude am Umgang mit Kindern haben und eine verantwortungsvolle Tätigkeit in der Kindertagespflege anstreben, können sich bereits jetzt bei den regionalen Vermittlungsstellen der Diakonie und Caritas anmelden. Die Teilnahme am Kurs ist kostenfrei und bietet eine umfassende Vorbereitung auf die zukünftige Tätigkeit. Kontaktdaten sowie weitere Informationen finden Interessierte auch auf der Webseite www.tagespflege-ravensburg.de.
Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsangebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haushalt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“).































