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Leutkirch – Die Stadt Leutkirch erinnert Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daran, Änderungen an versiegelten Flächen auf ihren Grundstücken dem Steueramt mitzuteilen. Diese Angaben sind wichtig für die korrekte Berechnung der Niederschlagswassergebühr.
Wer auf seinem Grundstück beispielsweise eine neue Terrasse pflastert, eine Einfahrt befestigt, einen Carport errichtet oder Flächen wieder entsiegelt, muss diese Veränderungen der Stadtverwaltung melden. Denn die Größe und Beschaffenheit der versiegelten Flächen sind maßgeblich für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr.
Die Stadtverwaltung bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, zu überprüfen, ob sich seit der letzten Flächenerfassung Änderungen auf ihrem Grundstück ergeben haben, die bislang noch nicht gemeldet wurden.
Für die Mitteilung steht auf der städtischen Internetseite www.leutkirch.de das Formular „Flächenmeldung Niederschlagswassergebühr“ zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular kann per E-Mail an steuern@leutkirch.de oder postalisch an die Stadt Leutkirch im Allgäu, Steueramt, Marktstraße 26, 88299 Leutkirch im Allgäu, gesendet werden.
Die Stadt weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet sind, entsprechende Änderungen anzuzeigen. Werden meldepflichtige Veränderungen nicht mitgeteilt, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Stadtverwaltung bedankt sich für die Mithilfe und bittet darum, noch nicht gemeldete Änderungen zeitnah nachzureichen.

























