Zum Hauptinhalt springen
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
    Nachtrag zur Gemeinderatssitzung am 15. Dezember

    Sanierung „Westlich des Stadtovals“ auf den Weg gebracht

    ANZEIGE
    Ein Partnerunternehmen der Bildschirmzeitung
    ANZEIGE
    ANZEIGE
    Ein Partnerunternehmen der Bildschirmzeitung
    ANZEIGE
    Foto: KE
    Das Sanierungsgebiet „Westlich des Stadtovals“ ist rot markiert.
    veröffentlicht am: 26.01.2026
    Autor: Julian Aicher
    Lesedauer: ca. 3 Minuten

    Isny – Vor der heutigen Gemeinderatssitzung (18.00 Uhr) wollen wir noch einen Bericht zur Gemeinderatssitzung am 15. Dezember nachtragen. Es geht dabei um die Sanierung „Westlich des Stadtovals“. Die verspätete Veröffentlichung hat produktionsinterne Gründe. Sie geht nicht zu Lasten unseres Reporters, der zeitig geliefert hat.

    Besser nutzbare Wohnräume, sanierte Straßenbeläge und gut zugängliche Grünflächen. Außerdem öffentliche Gebäude im aktuell technischen Standard. Das alles – und noch so manches mehr – soll die Sanierung „Westlich des Stadtovals“ bis April 2034 bringen. Für rund 17 Millionen Euro. So beschloss es der Gemeinderat Isny in seiner letzten Sitzung 2025 am 15. Dezember.

    Um was geht’s? „Wir müssen erstmal die Chancen erfassen.“ So empfahl es die Sachgebietsleiterin Bauordnung und Bauleitplanung der Stadt Isny, Andrea Käser bei besagter Ratssitzung. Um welche Möglichkeiten es sich dabei handelt, schilderte im Rat Monika Endras. Sie dient im Ulmer Büro der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH als „Senior Expertin“. Dass die Sanierung bis 2034 vor allem den Bürgerinnen und Bürgern selbst nützt, erläuterte Endras so: „Die Nutzungen sind überwiegend Wohnen.“

    Solche Fachinformationen hat Endras‘ Büro in einer aktuellen Befragung ermittelt. Dabei erfuhren die Fachleute, dass niemand im untersuchten Gebiet „westlich des Stadtovals“ die Verhältnisse als „sehr gut“ bezeichnete. Vor allem die Bauzustände nicht. Die Hälfte der Befragten beabsichtigt eine Sanierung ihrer Heizungen. „Viele der Eigentümer planen einen Aufbau oder eine Erweiterung“, berichtete Monika Endras dem Gemeinderat. Also mehr Platz. Insgesamt gelte es, Missstände zu beheben. Etwa vom Wassertor bröckelnden Putz. Oder das Fitmachen des Kurhauses als Veranstaltungshalle der Zukunft.

    Hoher Landeszuschuss in Aussicht

    Die Gesamtkosten der Sanierung bis 2034 seien auf etwa 17 Millionen Euro zu veranschlagen. Wohl 10,3 Millionen davon ließen sich als Landeszuschuss berechnen. Darüberhinaus gebe es staatliches Geld etwa für denkmalgeschützte Gebäude – nämlich bis zu 85 % der Kosten als Förderung. Wie, wann, wer und wo genau, „das wird dann alles in einem Plan gefasst“, sagte Monika Endras.

    Claus Zengerle (Freie Wähler) hatte „schon ein bißle Bauchweh“ angesichts der Sanierungskosten für städtische Gebäude. Monika Endras beruhigte ihn. Bei Bedarf lasse sich das eine oder andere noch genauer überdenken. Selbst zwei Jahre „Pausieren“ sei möglich. Endras: „Alles ist möglich – aber nichts ist unmöglich.“ Bürgermeister Rainer Magenreuter sprach von „verbesserten Steuerabschreibungsmöglichkeiten“.  Robert Blaser-Sziede (Grüne) nahm die Ach in den Blick – und den ihr nahen Busbahnhof als „Mobilitätszentrale“.  Erhard Bolender (SPD) erinnerte an ein „Gewässerentwicklungskonzept“ für die Ach. Rainer Leuchtle (Freie Wähler) schlug einen „kleinen Workshop“ vor. Ziel: „vernünftige Periodisierung“.

    ANZEIGE

    Mit staatlichem Geld private Investitionen anstoßen

    Monika Endras riet dazu, „alle Fördermöglichkeiten parallelzufahren“. Sie betonte: „Das funktioniert in der Regel gut und einfach.“ Bürgermeister Rainer Magenreuter wies auf die Wirkung solch staatlichen Geldes hin. Einen Euro davon ausgegeben, bewirke acht Euro privater Investitionen.

    Satzung beschlossen

    Einstimmig beschloss der Gemeinderat am 15. Dezember 2025: 
    1. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen werden zur Kenntnis genommen.
    2. Das Neuordnungskonzept der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 22.10.2025 bildet die Grundlage für die Sanierungsdurchführung.
    3. Die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Westlich des Stadtovals“ gemäß § 142 Abs. 3 BauGB wird beschlossen.
    4. Die Sanierung erfolgt im umfassenden Sanierungsverfahren.
    5. Die Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB bleiben vollständig bestehen.
    6. Die kommunalen Förderrichtlinien für private Modernisierungs- und Ordnungsmaß-
    nahmen werden beschlossen.
    7. Die Sanierung soll bis zum 30.04.2034 abgeschlossen sein.

    Beigefügt die Ausarbeitung der Kommunalentwicklung (KE) vom Juni 2024 (unter „Downloads“)

    ANZEIGE
    Julian Aicher
    veröffentlicht am
    26.01.2026
    Lesedauer: ca. 3 Minuten
    Beitrag teilen
    ANZEIGE
    ANZEIGE
    ANZEIGE
    ANZEIGE
    Ein Partnerunternehmen der Bildschirmzeitung
    ANZEIGE
    Neueste Beiträge
    Ein Partnerunternehmen der Bildschirmzeitung
    ANZEIGE
    Diese Anzeige kann aufgrund Ihrer Netzwerkeinstellungen nicht angezeigt werden.