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veröffentlicht am: 11.07.2026
Autor: Stadt Isny
Lesedauer: ca. 1 Minute
Isny – Die Stadt Isny weist die Bürger auf ihre Pflicht hin, Hecken und Sträucher entsprechend der Vorschriften zu schneiden. So darf eine Hecke im Straßeneinmündungsbereich nicht über 80 Zentimeter hoch sein, Verkehrsschilder und Hausnummern müssen gut lesbar sein. Die Bepflanzung, die in den Straßenraum ragt, darf bei Fahrbahnen nicht über die Grenze des Lichtraumprofils von 4,50 Meter hinauswachsen, bei Gehwegen gilt eine Grenze von 2,50 Meter.
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