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Der Antrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden

Erstattung von Schülerbeförderungskosten

veröffentlicht am: 29.08.2026
Autor: Stadt Isny
Lesedauer: ca. 1 Minute

Isny – Das Landratsamt Ravensburg erstattet die Beförderungskosten für Schüler der Grund- und Förderschulen ab einer Entfernung zwischen Wohnung und Schule von mindestens drei Kilometern. Zu diesen Kosten für das Deutschlandticket Jugend BW ist von den Eltern ein Jahreseigenanteil, aufgeteilt in elf Monatszahlungen, zu entrichten. Wird von den Eltern bereits für zwei Kinder der Eigenanteil zu den Schülerbeförderungskosten bezahlt, kann das dritte Kind auf Antrag davon befreit werden. Achtung: der Antrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.

Bei Bezug von Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld etc. können Kinder und Jugendliche auf Antrag auch Leistungen für „Bildung und Teilhabe (BuT)“erhalten. Diese Leistungen umfassen unter anderem auch die Beförderungskosten von Schülerinnen und Schülern zur Schule. Erfolgt die Schülerbeförderung mit dem Privat-Pkw, weil keine öffentliche Busverbindung vorhanden ist, kann ein Antrag auf Übernahme der Fahrkosten – aber unbedingt vor Beförderungsbeginn – gestellt werden. Weitere Infos und Anträge sind bei der Stadtverwaltung Isny, Telefon 07562/984-171, barbara.biggel@isny.de oder im Sekretariat der Schule erhältlich.

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Stadt Isny
veröffentlicht am
29.08.2026
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