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Kommentar

Die Unechte Teilortswahl gehört auf den Prüfstand

veröffentlicht am: 17.10.2026
Autor: Gerhard Reischmann
Lesedauer: ca. 7 Minuten

Beim Besuch von Bürgermeister Florian Schiller im Arnacher Ortschaftsrat Anfang September sprach Ewald Riedl, einer von zwei Gemeinderäten aus Arnach (neben Manfred Braun), das Thema Unechte Teilortswahl an. Dabei betonte er die Wichtigkeit der Garantiesitze für die Teilgemeinden (Ortschaften). Die Sitzgarantie – die größeren der neun Bad Wurzacher Ortschaften entsenden jeweils 2, die kleineren je 1 Vertreter in den Bad Wurzacher Gemeinderat – sei aber auch Verpflichtung, sich bei den Kommunalwahlen in ausreichender Zahl zu bewerben.

Riedl hat recht. Es ist keine Wahl, wenn sich bei zwei Sitzen nur zwei Kandidaten finden. Sein Appell ist wichtig und zielt in die richtige Richtung. Wenn man die Unechte Teilortswahl beibehalten möchte – und dafür gibt es gute Gründe in der Großgemeinde – dann muss man das Verfahren aktiv nutzen und dem Wahlvolk konkurrierende Kandidaturen anbieten.

Ein halbes Jahrhundert nach den Eingemeindungen ist es aber an der Zeit, grundsätzlich über das Verfahren der Unechten Teilortswahl nachzudenken und es auf den Prüfstand zu stellen. Die nächste Kommunalwahl ist zwar noch in weiter Ferne. Aber man sollte sich rechtzeitig mit dem Thema befassen, weil gegebenenfalls die Hauptsatzung geändert werden müsste.

Einst Verfechter der Unechten Teilortswahl, sind wir nach der letzten Kommunalwahl gehörig ins Grübeln gekommen. Auslöser war der Fall Allgaier. Sibylle Allgaier, die im Kernort kandidiert hatte und aus der Gesamtgemeinde mehr als 3000 Stimmen erhalten hatte, bekam keinen Ratssitz zugeteilt, während Bewerber aus den Landgemeinden, ausgestattet mit nur einem Drittel des Allgaier-Ergebnisses, in den Rat einzogen.

Das Thema hat viele Facetten. Es gibt gute Argumente pro und contra.

Die Unechte Teilortswahl ist zweifelsohne ein gutes Verfahren, um in einer parzellierten Flächengemeinde die Vertretung von Untereinheiten zu gewährleisten. Mit Bedacht hat der Landesgesetzgeber dieses Verfahren bei der Gemeindereform vor einem halben Jahrhundert eingeführt – und die meisten Gemeinden mit Gebietszuwächsen haben dieses Verfahren in ihren Hauptsatzungen verankert. So auch Bad Wurzach.

Die Großgemeinde hatte gut daran getan. So wurden die Eingemeindungsschmerzen abgemildert. Die neun Landgemeinden, die in den frühen bis mittleren 1970er-Jahren nach Bad Wurzach eingemeindet wurden, hatten und haben so eine garantierte Repräsentanz im neuen zentralen Gemeinderat.

Die Stadträte vom Land waren (und sind) im zentralen Gemeinderat in der Überzahl, eine Relation, die in den Anfangsjahren aus Sicht so mancher Kernstädter als schief empfunden wurde – so sehr, dass vereinzelt der Ruf nach der Errichtung eines Ortschaftsrates allein für die Kernstadt laut wurde.

Solche Überlegungen sind längst in der Mottenkiste des Stadtarchivs verschwunden. Jeder in Stadt und Land spürt: Da ist etwas gut zusammengewachsen. Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung denken und handeln gesamtgemeindlich. Kleinteiliges Kirchturmdenken ist weitgehend verschwunden.

Deshalb ist es hoch an der Zeit, das alte Verfahren zu überdenken. Denn es hat große Nachteile: Eine Wahl ist keine Wahl, wenn es keine Auswahl gibt. Und: Eine Wahl ist nicht gerecht, wenn das Gewicht der abgegebenen Stimme überaus stark divergiert.

Haidgaus leerer Sitz

Zwei Beispiele aus der Kommunalwahl 2019: In Haidgau und in Gospoldshofen hatte sich jeweils nur 1 Kandidat, 1 Kandidatin für die Gemeinderatswahl gefunden. Die beiden Bewerber waren also mit der Nominierung durch ihre Listen quasi schon Gemeinderäte. Die eigentliche Wahl an der Urne hatte nur noch akklamatorischen Charakter – der Wähler hatte keine Auswahl. Im Laufe der Legislaturperiode zog sich der Vertreter Haidgaus im Gemeinderat aus wichtigem persönlichem Grund aus dem Gremium zurück. Da ja kein Ersatzbewerber vorhanden war, hatte Haidgau fortan keine Repräsentanz mehr im Gremium.

Es fällt auf, dass sich in der Kernstadt relativ mehr Bewerber und Bewerberinnen für die Gemeinderatswahl finden als auf dem Land: Bei der Kommunalwahl 2019 hatten 17 Kernstädter kandidiert und auf dem Land waren es insgesamt 26 Bewerber. Dabei hat die Kernstadt nur halb so viele Einwohner wie die neun Ortschaften zusammen. Der mathematischen Logik zufolge hätten vom Land 34 Bewerber/innen ihren Hut in den Ring werfen müssen. Sind die Bürger auf dem Land etwa politikmüder?

Gewiss nicht. Es liegt an der Sitzzahl-Begrenzung für die einzelnen Wohnbezirke. Wenn, zum Beispiel, für den Wohnbezirk Arnach zwei Sitze im Gemeinderat garantiert sind, dann überlegt es sich der vierte oder fünfte potenzielle Kandidat zweimal, ob er antritt. Der Kernstadt hingegen sind aufgrund Einwohnerzahl und Hauptsatzung sieben Sitze garantiert. Da macht sich der elfte oder auch fünfzehnte Kandidat berechtigte Hoffnungen.

Bei der Kommunalwahl 2024 war das Bewerberfeld dann mit 57 Personen doch etwas größer als 2019 (43). Dennoch gilt die Feststellung, dass sich in den dörflichen Bezirken zuwenig Kandidaten finden. Dem Appell von Ewald Riedl ist unbedingt beizupflichten.

Die Sache mit den Ausgleichssitzen

Besonders selektiv wirkte das Verfahren der Unechten Teilortswahl zu Zeiten der Dominanz der CDU: Damals hatte ein Nicht-CDUler auf dem Land kaum eine Chance, einen Sitz im Gemeinderat zu ergattern – weil eben beide Sitze (oder der eine Sitz) in den jeweiligen Ortschaften an die Mehrheitspartei gegangen sind. Das wahlverfahrensbedingte Übergewicht der CDU auf der Seite der Land-Gemeinderatssitze wiederum führte dazu, dass bei den kleinen Parteien, für die es Ausgleichsmandate gab (und gibt), Bewerber mit sehr schwachen persönlichen Ergebnissen in den Gemeinderat einzogen.

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Auf Ortschaftsebene

Unechte Teilortswahl gab und gibt es auch da und dort auf Ortschaftsebene. Die Teilgemeinden Dietmanns und Unterschwarzach haben nun beschlossen, dieses Verfahren in ihren Bereichen aufzugeben. Lediglich die stark parzellierte Teilgemeinde Gospoldshofen hält daran fest, Unterwahlbezirke mit Garantiesitzen für den Ortschaftsrat zu bilden. Den Wohnbezirken Albers, Gospoldshofen und Truschwende sind im Ortschaftsrat Gospoldshofen jeweils 2 Sitze garantiert; Bauhofen und Wiesen haben jeweils 1 Sitz sicher im OR. In der sehr weitläufigen und nicht arrondierten Teilgemeinde Gospoldshofen macht die Unechte Teilorts-„wahl“ dennoch Sinn, sind so doch alle Wohnplätze im Ortschaftsrat vertreten. Offenbar gibt es in den jeweiligen Wohnplätzen eine Übereinkunft, wer in den Ortschaftsrat entsandt wird.

Trotz fehlender Wahlmöglichkeiten hat die Unechte Teilortswahl auf sublokaler Ebene eine gewisse Berechtigung. Statt „Wahl“ ist hier aber eher von Delegation zu sprechen in dem Sinne, dass Wohnplätze ihre Sprecher entsenden. Auf Gemeindeebene aber überwiegen die Nachteile des überkommenen Verfahrens.

Das Verfahren verpflichtet!

Für die Wahl 2024 hatte der Bad Wurzacher Gemeinderat entschieden, das bisherige Verfahren beizubehalten. Wenn man es auch 2029 dabei belässt, ist die Bürgerschaft zu konkurrierenden Kandidaturen in nennenswertem Umfang aufgerufen. Es kann nicht angehen, dass in 1-Mann-Wahlbezirken nur 1 Person antritt. Entsprechendes gilt natürlich für 2-Mann-Wahlbezirke. Die Bürgerschaft hat es in der Hand, das Verfahren der Unechten Teilortswahl mit Leben zu erfüllen. Oder es ad absurdum zu führen.

Kein Aufreger

Jetzt, deutlich vor der Kommunalwahl 2029, also fernab von Wahlkampfgetöse, sollte das Thema vorurteilsfrei und ohne Emotionen diskutiert werden. Als in Leutkirch, mit einer Gemeindefläche von 175 Quadratkilometern größenmäßig vergleichbar mit Bad Wurzach (182 Quadratkilometer), die Abschaffung der Unechten Teilortswahl anstand und man Bürgerprotest befürchtete, setzte man eine große Info-Veranstaltung in der Festhalle an und ließ einen Professor von der Verwaltungshochschule Ludwigsburg kommen, auf dass dieser die Bedenken des Wahlvolkes zerstreue. In der Festhalle erschienen war außer Gemeinderäten und Mitgliedern der acht Ortschaftsräte kaum ein Bürger: Das Thema ist kein Aufreger mehr.

Das Gewicht einer abgegebenen Stimme

Leutkirch, Isny und Aulendorf haben es vorgemacht, haben die Unechte Teilortswahl abgeschafft. Kißlegg dagegen hat für die Beibehaltung optiert. Dort aber gibt es nur zwei Ortschaften. Die Verwerfungen, bedingt durch das Verfahren der Unechten Teilortswahl, sind in Kißlegg in Summe nicht so problematisch wie in einer Großgemeinde wie Bad Wurzach. Das grundsätzliche Problem besteht aber hier wie dort: Es besteht darin, dass nicht jede abgegebene Stimme gleich viel wiegt.

Zudem ist das komplizierte Verfahren der Unechten Teilortswahl fehlerträchtig: Es gibt stets viele ungültige Stimmen.

Dem Argument, dass kleine Teilgemeinden womöglich nicht mehr im Gemeinderat vertreten sind, ist entgegenzuhalten, dass jede Teilgemeinde mit ihrem Ortsvorsteher im Gemeinderat repräsentiert ist. Der Ortvorsteher / die Ortsvorsteherin hat Rederecht. Sein / ihr Wort hat Gewicht.

Und: Gemeinderat und Verwaltung denken und handeln gesamtgemeindlich.

Wir plädieren wegen der Kompliziertheit des Verfahrens und wegen der Ungleichwertigkeit abgegebener Stimmen für die Abschaffung. Ein halbes Jahrhundert nach der Eingemeindung haben sich Reservatrechte überholt.
Gerhard Reischmann

Nachsatz: Um einen Fall Allgaier zu vermeiden, wäre eine Echte Teilortswahl ein Weg. Mit anderen Worten: Jeder Teilort wählt entsprechend seiner Garantiesitzzahl seine Gemeinderäte. Aber dieses Modell lässt wohl die Gemeindeordnung – ein Landesgesetz – nicht zu.

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