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    Mitteilung der Stadtverwaltung

    Öffentliche Veranstaltungen: Besondere Regelungen für die Osterfeiertage

    veröffentlicht am: 02.04.2026
    Autor: Brigitte Göppel, Stadt Bad Waldsee
    Lesedauer: ca. 1 Minute

    Bad Waldsee – Die Osterfeiertage stehen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz unter besonderem Schutz. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf öffentliche Veranstaltungen.

    Von Gründonnerstag, 18.00 Uhr, bis Karsamstag, 20.00 Uhr, sind öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Dies betrifft auch Tanzveranstaltungen von Vereinen sowie geschlossene Gesellschaften in Wirtschaftsräumen.

    Am Karfreitag sind ganztägig verboten:

    •   Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen

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    •   Sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen

    •   Öffentliche Sportveranstaltungen während des ganzen Tages

    Am Ostersonntag dürfen öffentliche Sportveranstaltungen erst ab 11.00 Uhr beginnen.

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    Brigitte Göppel, Stadt Bad Waldsee
    veröffentlicht am
    02.04.2026
    Lesedauer: ca. 1 Minute
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