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    Mitteilung der Stadtverwaltung

    Jugendschutz bei Sommerfesten – Information für Eltern und Veranstalter

    veröffentlicht am: 26.07.2026
    Autor: Brigitte Göppel, Stadt Bad Waldsee
    Lesedauer: ca. 2 Minuten

    Bad Waldsee – Im Frühling und Sommer laden wieder zahlreiche Feste und Biergärten zu gemütlichen Hocketen oder Partys ein. Für Jugendliche gelten beim Feiern besondere Regeln. Deshalb weist das Ordnungsamt nochmals auf die wichtigsten Bestimmungen des Jugendschutzes hin:

    Unter 16 Jahre

    • Tanzveranstaltungen: Der Besuch ist nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, zum Beispiel der Eltern, oder einer erziehungsbeauftragten Person möglich, beispielsweise einer volljährigen Person mit schriftlicher Vollmacht.
      Ausnahme: Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe. 
    • Alkohol: Die Abgabe und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sind in jeder Form verboten.
    • Rauchen und Tabakwaren: Es besteht ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit. Zudem ist die Abgabe von Tabakwaren, nikotinhaltigen Produkten sowie E-Zigaretten und E-Shishas verboten. 

    16 bis 18 Jahre

    • Tanzveranstaltungen: Der Besuch ist ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person bis längstens 24.00 Uhr erlaubt.
    • Alkohol: Erlaubt sind Bier, Wein und Sekt. Spirituosen sowie spirituosenhaltige Mixgetränke dürfen weder abgegeben noch konsumiert werden.
    • Rauchen und Tabakwaren: Es besteht ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit. Zudem ist die Abgabe von Tabakwaren, nikotinhaltigen Produkten sowie E-Zigaretten und E-Shishas verboten. 

    Ab 18 Jahre

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    Die Altersbeschränkungen bei Veranstaltungen sowie die Einschränkungen bei Alkohol und Tabakwaren entfallen. Dennoch sollte aus vielen Gründen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Genussmitteln geachtet werden.

    Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Dazu zählen beispielsweise der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige oder die Abgabe von Spirituosen an unter 18-Jährige.

    Auch die unerlaubte Weitergabe von Alkohol oder Tabakwaren an Jugendliche – beispielsweise unter Freunden – kann geahndet werden.

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    Brigitte Göppel, Stadt Bad Waldsee
    erstmals veröffentlicht am
    24.07.2026
    erneut veröffentlicht am
    26.07.2026
    Lesedauer: ca. 2 Minuten
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