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Bad Waldsee – Die Stadt Bad Waldsee weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer und Anlieger gemäß § 4 der Streupflichtsatzung verpflichtet sind, die Gehwege und Straßenflächen entlang ihrer Grundstücke ganzjährig sauber zu halten.
Die Reinigungspflicht umfasst einen Streifen von einem Meter Breite ab der Grundstücksgrenze. Dieser ist regelmäßig von Unrat, Schmutz, Laub und Unkraut zu befreien. Die Pflicht gilt unabhängig von der Jahreszeit und besteht zusätzlich zur Räum- und Streupflicht im Winter.
Während in den wärmeren Monaten vor allem das Entfernen von Unkraut wichtig ist, fällt im Herbst vermehrt Laub an. Dieses sollte regelmäßig beseitigt werden, denn gerade bei Nässe kann Laub rutschig werden und zu Stürzen führen. Die Anlieger tragen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht Verantwortung dafür, dass die betroffenen Flächen sicher genutzt werden können.
Die Stadt Bad Waldsee bittet deshalb darum, die betroffenen Flächen regelmäßig zu reinigen und so zu einem sauberen und sicheren Stadtbild beizutragen. Sie bedankt sich bei allen, die durch die Einhaltung dieser Verpflichtung mithelfen.



























