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Bad Waldsee – Seit dem 1. Mai 2025 besteht die Möglichkeit, sich beantragte Ausweisdokumente direkt nach Hause schicken zu lassen. Damit bleibt der zweite Gang zur Behörde erspart.
Voraussetzung für den Direktversand ist, dass die antragstellende Person das Ausweisdokument persönlich an der Haustüre vom Postboten entgegennimmt und sich diesem gegenüber ausweisen kann.
Für die Legitimation stehen nun (seit 1. November 2026) neben einem gültigen Ausweisdokument auch die Führerscheinkarte sowie eine elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild zur Verfügung. Zu beachten ist, dass das bisherige Ausweisdokument bereits bei der Antragstellung entwertet wird und deshalb nicht mehr zur Legitimation verwendet werden kann. Auch das neu beantragte Dokument ist hierfür nicht zulässig. Eine Entgegennahme durch eine andere Person oder mittels Vollmacht ist nicht möglich.
Sollte das Dokument nicht zugestellt werden können, wird es an die ausstellende Behörde zurückgegeben und kann dort abgeholt werden. Ob der Direktversand in Anspruch genommen werden soll, muss bereits bei der Antragstellung angegeben werden. Das bisherige Ausweisdokument wird dabei eingezogen oder auf Wunsch entwertet und an die antragstellende Person zurückgegeben. Für den Direktversand wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben.

























