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Gastkommentar

Die Neusortierung der Warteschlange

veröffentlicht am: 11.07.2026
Autor: Franz Fischer
Lesedauer: ca. 2 Minuten


Zum gestern (10.7.) vom Bundesrat verabschiedeten Infrastruktur-Zukunftsgesetz schreibt Franz Fischer nachstehenden Kommentar. Fischer, der in Gaisbeuren wohnt und seit vielen Jahren für eine Entlastung der an einer Verkehrslawine erstickenden Ortschaften Gaisbeuren und Enzisreue kämpft, beurteilt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz skeptisch:

Bisher standen Verkehrsprojekte – vereinfacht gesagt – in einer Warteschlange. Maßgeblich waren dabei in der Theorie vor allem der verkehrliche Nutzen, der Bedarf und die Dringlichkeit eines Projekts. Nun wird diese Warteschlange neu sortiert. Entscheidend ist künftig nicht mehr allein, wo der Verkehr und die Menschen die dringendste Entlastung benötigen und wo ein leistungsfähiges Verkehrsnetz besonders notwendig ist. Ausschlaggebend wird vielmehr, ob es sich um eine Autobahn oder Bundesstraße handelt, ob ein Neu- oder Ausbau vorgesehen ist und ob ein Projekt unter bestimmte gesetzliche Kategorien fällt.

Welche Folgen hat das? Plötzlich verliert über Nacht eine Ortsumgehung, die im Vordringlichen Bedarf eingestuft ist, ihre bisherige Priorität – sofern sie nicht als Autobahn oder vierstreifige Bundesstraße geplant ist. Die jahrelange Planung, die Bewertung des verkehrlichen Nutzens und die festgestellte Dringlichkeit verlieren an Bedeutung, wenn die neue Systematik andere Kriterien höher gewichtet. Das betrifft nahezu alle Ortsumgehungen in Deutschland.

Wer künftig nicht Gefahr laufen möchte, weit nach hinten zu rutschen, erhält einen Anreiz, Projekte entsprechend anzupassen. Aus zwei- oder dreistreifigen Ortsumgehungen könnten Autobahn-Neubauprojekte werden. Ressourcenschonende Ausbauten bestehender Straßen verlieren an Bedeutung, während neue Trassen bevorzugt werden – auch dort, wo ein Ausbau der vorhandenen Strecke ausreichen würde: Dann wird zwanzig Meter neben der alten Straße eben eine neue Autobahn gebaut. Statt die bestehende Infrastruktur sinnvoll weiterzuentwickeln, könnte künftig häufiger vierstreifig neu gebaut werden, auch wenn dies verkehrlich nicht erforderlich ist.

Damit besteht die Gefahr, dass der nächste Bundesverkehrswegeplan vor allem durch Autobahnneubauten geprägt wird: Ortsumgehungen werden durch Autobahnprojekte ersetzt, Ausbauten durch Neubauten, Bundesstraßenprojekte durch Autobahnprojekte – und die neue höhere Priorisierung ist dahin. Nicht die beste verkehrliche Lösung entscheidet dann über die Zukunft eines Projekts, sondern seine Einstufung innerhalb einer neuen Systematik.

Damit droht eine Verkehrspolitik, bei der nicht mehr der Nutzen für Menschen, Umwelt und Verkehrsfluss im Mittelpunkt steht, sondern formale Kriterien. Wenn dadurch unnötige Neubauten entstehen und vorhandene Infrastruktur nicht sinnvoll weiterentwickelt wird, bleibt am Ende nur ein Ergebnis: Pfusch bleibt Pfusch.
Franz Fischer

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Franz Fischer
veröffentlicht am
11.07.2026
Lesedauer: ca. 2 Minuten
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