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Kreis Ravensburg – Das Landratsamt Ravensburg und das Regierungspräsidium Freiburg definieren per Allgemeinverfügung einen räumlichen Geltungsbereich für die Bekämpfung des Japankäfers (Popillia japonica) und ordnen Maßnahmen in diesem Bereich an. Dies geschieht in enger Abstimmung mit dem benachbarten Bodenseekreis. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Verbreitung des Japankäfers einzudämmen.
In diesem Jahr wurden im Umkreis Lindau (Bayern) mehr als 50 Japankäfer in Pheromonfallen gefangen. Gemäß den Vorgaben der EU-Durchführungsverordnung hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern (LfL Bayern) eine Quarantänezone ausgewiesen, um die weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern. Um jeden Standort herum, an dem Käfer nachgewiesen worden, wird eine Befallszone mit einem Radius von einem Kilometer Radius erstellt. Im Anschluss an diese Befallszone schließt sich eine Pufferzone an, die mit einem Radius von weiteren fünf Kilometern über die Grenze der Befallszone hinaus anschließt. Diese Pufferzone ragt auch in Teile des Landkreises Ravensburg hinein und umfasst die Gemeinde Achberg, sowie Teile der Stadt Wangen (siehe Karte).
Der aus Asien stammende Japankäfer hat in Europa keine natürlichen Feinde und ist von der EU als Quarantäneschädling eingestuft. Durch den Fraß des Käfers und der Larven drohen der heimischen Landwirtschaft sowie in privaten Gärten immense Schäden. Durch den Kahl- und Skeletierfraß an über 400 Pflanzenarten kann er Obstkulturen, Beerensträucher und Bäume zerstören, während die Larven die Wurzeln im Boden schädigen.
Maßnahmen in der Pufferzone
In der ausgewiesenen Pufferzonen gelten strenge Beschränkungen um die weitere Verbreitung des Käfers zu verhindern. Für Bürger/-innen und Gartenbesitzer/-innen sind folgende Maßnahmen dabei besonders zu beachten:
- Vom 1. Juni bis 30. September ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege sowie von unbehandelten Pflanzenresten von der Pufferzone nach Orten außerhalb des abgegrenzten Gebietes verboten. Ausnahmen sind detailliert in der Allgemeinverfügung zu finden.
- Die Verbringung von Oberboden (bis zu einer Tiefe von 30 cm) aus der Pufferzone heraus ist ganzjährig verboten.
- Die Verwendung von Fallen für den Japankäfer mit Lockstoffen oder für den Japankäfer mit spezifischen Sexualhormonen ist untersagt.
Aufruf an die Bevölkerung: Verdachtsfälle sofort melden
Die Bürger/-innen sind dazu aufgerufen, Sichtungen des Japankäfers während der Flugzeit zu melden. Der Japankäfer ist etwa einen Zentimeter groß, besitzt einen metallisch-grün schimmernden Kopf und braune Flügeldecken. Das eindeutigste Erkennungsmerkmal sind fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite sowie zwei größere Haarbüschel am Körperende. Wer ein verdächtiges Insekt sichtet, wird dringend gebeten, dieses zu fotografieren oder sicher in einem fest verschlossenen Gefäß zu fixieren und den Fund umgehend dem Landwirtschaftsamt oder dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg, per E-Mail unter Pflanzengesundheit-Kaefer@ltz.bwl.de zu melden.
Die Allgemeinverfügung ist hier verfügbar.



































