
Kontakt
Redaktion
Anzeigen
Wangen – Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nach § 28 Straßengesetz für Baden-Württemberg Anpflanzungen und Zäune sowie Stapel, Haufen oder andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt oder unterhalten wer-
den dürfen, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.
Darunter fallen auch Bäume, Sträucher und Äste, die als grüne Inseln im Lebensraum des Menschen eine überaus vielfältige und wertvolle Funktion besitzen. Sollten sie jedoch ins Lichtraumprofil hineinragen, müssen sie von den Grundstücksbesitzern
entsprechend zurückgeschnitten werden. Der Lichtraum über der Fahrbahn muss mindestens 4,50 m, bei Radwegen 2,5 m und
über Gehwegen 2,3 m betragen, der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand muss mindestens 0,50 m aufweisen. Der Rückschnitt ist so vorzunehmen, dass der Zuwachs nicht das Lichtraumprofil beeinträchtigt.
Im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit ergeht daher an alle Haus-, Garten-und Grundstücksbesitzer die dringende Bitte
▪ Pflanzen, die auf Gehwege oder Fahrbahnen hineinragen, so zurückzuschneiden, dass keine Behinderungen mehr gegeben sind,
▪ bei Straßenbeleuchtungen die Beleuchtungskörper freizuschneiden,
▪ Verkehrszeichen, welche durch eigenen Bewuchs verdeckt sind, freizumachen.
Im Hinblick auf die Zufahrt von Feuerwehr- und Rettungsdiensten wird in diesem Zusammenhang auch gebeten, die Hausnummernbeschilderung im Bedarfsfall ebenfalls freizuschneiden.



























