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Rechtssicheres Regelwerk

Gemeinderat beschloss Satzung für den Weihnachtsmarkt

veröffentlicht am: 28.07.2026
Autor: Uli Gresser
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Bad Wurzach – In der Sitzung am Montagabend hat der Gemeinderat eine Satzung für den Weihnachtsmarkt mit Gebührenordnung beschlossen. Beim Auswahlverfahren werden Prioritäten gesetzt: Lokale Vereine werden bevorzugt, Handarbeit soll vor Industrieware gehen.

Die Leiterin der Bad Wurzach-Info (BWI), Johanne Gaipl, erläuterte in ihrer Präsentation die wichtigsten Änderungen – auch zu den Gebühren. Der Bad Wurzacher Weihnachtsmarkt, dessen Organisation seit dem Jahre 2022 in den Händen der BWI liegt (zuvor war der HGV Veranstalter gewesen), wird nun – nach vier erfolgreich organisierten „improvisierten“ Märkten – auf eine rechtlich belastbare Basis gestellt.

Gebühren

Die neuabgestuften Gebühren und ihre Kategorien Im Außenbereich betragen für 2 Tage:
Kategorie A: Soziales und Ehrenamt – 70,00 € (netto), vorher zwischen 65 € und 80 €
Kategorie B: Kunsthandwerk und Handel – 100,00 € (netto), vorher 70 €
Kategorie C1: Vereins-Gastronomie – 140,00 € (netto), vorher zwischen 100 und 135 €
Kategorie C2: Profi-Gastronomie – 180,00 € (netto), vorher zwischen 100 und 135 €

Im Innenbereich von Maria Rosengarten betragen sie für 2 Tage für den Handel:
15 € (netto) pro laufendem Meter, vorher 13 € pro laufendem Meter.
Schulen und Kindertageseinrichtungen: kostenfrei (Angebot ist begrenzt).

Zusatz-Service: Die von der Stadt organisierte, optionale Gas-Sammelprüfung kostet 45 € pro Stand. Die Nutzung der Weihnachtsmarkttassen bleibt verpflichtend für den Verkauf von Heißgetränken (für Standbetreiber kostenfrei).

Öffnungszeiten

In der Satzung wurden die Öffnungszeiten wie folgt festgelegt:
Außenbereich: Samstag 14.00 Uhr bis 21.30 Uhr; Sonntag 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Innenbereich: Sonntag 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr; Sonntag 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr

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Zulassungsbescheid

Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Standbetreiber ihre Zusage. Darin wird ihnen auch ihr Bereich zugewiesen. Es wird auch festgelegt, wer welche Waren verkauft, um zu verhindern, dass an jedem zweiten Stand dasselbe angeboten wird. Mit enthalten ist darin auch der Hinweis auf Sicherheits-, Hygiene- und gewerberechtliche Vorschriften. Mit der Nutzungsvereinbarung erhält der Betreiber schließlich seinen „Mietvertrag“, in dem en detail festgelegt wird, was verkauft wird mit Angaben zu Kosten und Standmieten. Darin werden auch die erforderlichen Haftungsfragen abgeklärt.

Vereinsgastronomie begünstigt

Als Fazit sieht Gaipl eine einheitliche, transparente Kosten-Struktur. Die Vereinsgastronomie hat günstigere Gebühren als die Profigastronomie, Schulen und Kindertageseinrichtungen werden besonders gefördert.

Petra Greiner (CDU), selbst Teil des Organisationsteams, begrüßte die Neuregelung, die jetzt „superdetailliert“ sei und die Kosten transparent darstelle. „Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass die Gebühren die Kosten keinesfalls decken.“ Derselben Meinung war auch Franz-Josef Maier (MirWurzacher): Ihm war wichtig, dass das ganze Verfahren jetzt auf einer rechtlichen Grundlage stehe; auch er sagte, dass die Gebühren nur einen Bruchteil der Kosten abdecken. Kurt Miller (Freie Wähler) sieht die klare Regelung positiv und transparent. Gisela Brodd (Freie Wähler), ebenfalls Teil des Orga-Teams, lobte die Zusammenarbeit mit den Damen der BWI: „Das macht richtig Freude und gemeinsam haben wir viel auf den Weg gebracht.“ Sybille Schleweck, Ortsvorsteherin von Ziegelbach und früher ebenfalls an der Organisation des Marktes beteiligt, sagte: „Es ist toll, was aus einer losen Veranstaltung entstanden ist. Der Markt hat viel an Charme gewonnen.“ Bürgermeister Florian Schiller kommentierte: „Wir haben jetzt ein Regelwerk, mit dem wir arbeiten können.“

Die Neuordnung war erforderlich geworden, weil unter anderem die Anforderungen für die Sicherheit und die Steuerung für das Organisations-Team stark gestiegen waren. Hierfür war das seitherige informelle Regelwerk nicht mehr ausreichend gewesen. Mit dem Erlass der Satzung soll der Markt nun langfristig attraktiv und rechtssicher gemacht werden. Zugleich wurden die Standmieten aktualisiert und klare Nutzerkategorien eingeführt.

Die Zustimmung erfolgte einstimmig.
Uli Gresser

Unter dem roten Download-Balken in der rechten Spalte haben wir die im Gemeinderat gezeigte Präsentation hinterlegt

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