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    Die Verbraucherzentrale begrüßt den Widerrufsbutton

    Neuer Widerrufsbutton stärkt Verbraucherrechte im Online-Handel

    Foto: nelen.ru / stock.adobe.com
    veröffentlicht am: 19.06.2026
    Autor: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
    Lesedauer: ca. 2 Minuten

    Region – Nachdem Unternehmen bereits seit 2022 verpflichtet sind, für bestimmte Verträge online einen Kündigungsbutton bereitzustellen, kommt ab dem 19. Juni 2026 eine weitere wichtige Regel hinzu: Online-Anbieter müssen dann auch einen Widerrufsbutton anbieten.

    Der bereits bestehende Kündigungsbutton ermöglicht es Verbraucher:innen, laufende Verträge wie Abonnements oder Mitgliedschaften online mit einem Klick zu kündigen. Mit dem neuen Widerrufsbutton wird es für Verbraucher:innen nun einfacher, das gesetzliche Widerrufsrecht auszuüben. Verbraucher:innen können damit Verträge, die sie online abgeschlossen haben und für die ein Widerrufsrecht besteht, direkt über die Website des Unternehmens widerrufen und müssen keine extra Mails oder Briefe mehr schreiben.  

    Ziel der neuen Regelung ist dasselbe wie beim Kündigungsbutton: Mit dem Widerrufsbutton soll ein Vertragswiderruf genauso einfach sein wie der Vertragsabschluss. Grundlage ist eine rechtliche Vorgabe der EU, die nun in deutsches Recht umgesetzt wird: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen eine gut sichtbare und leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Der Button muss leicht zugänglich, erkennbar und eindeutig beschriftet sein (etwa „Vertrag widerrufen“). Unternehmen müssen den Eingang des Widerrufs unverzüglich in speicherbarer Form, beispielsweise per E-Mail, bestätigen. Sollte der Button nicht auffindbar sein oder ist die Belehrung nicht korrekt, verlängert sich die Widerrufsfrist.

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    „Verträge werden heute oft mit wenigen Klicks abgeschlossen, doch die Kündigung oder ein Widerruf war stets mit mehr Aufwand verbunden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ihre gesetzlichen Rechte aber ebenso einfach ausüben können, wenn sie sich von einem Vertrag wieder lösen möchten“, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter für Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Das stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und sorgt für mehr Fairness im digitalen Geschäftsverkehr.“

    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg begrüßt die neue Regelung. Sie kann dazu beitragen, Hürden beim Widerruf abzubauen und sogenannte Dark Patterns zu erschweren, also Gestaltungselemente auf Websites, die Verbraucher:innen von der Ausübung ihrer Rechte abhalten sollen. 

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    Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
    veröffentlicht am
    19.06.2026
    Lesedauer: ca. 2 Minuten
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