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Kreis Ravensburg – Der Landkreis hat per Allgemeinverfügung ab dem 29.05.2026 vorerst bis zum 29.06.2026 den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch beschränkt. Das bedeutet, dass es verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach, Fluss oder See zu entnehmen. Das Entnahmeverbot betrifft auch diejenigen Personen und Unternehmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist.
Vom Verbot ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Es wird, insbesondere an kleinen Gewässern, gebeten, auch darauf zu verzichten.
Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Wassertemperaturen. Das Wasserentnahmeverbot soll eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern.
Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund des ausbleibenden oder ungenügenden Niederschlags und der hochsommerlichen Wetterlage. In vielen Gewässern hat der Wasserstand mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch kleinere Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, sind enorme ökologische Schäden die Folge.
Der Erlass der Allgemeinverfügung ist auf Grund ähnlicher Situationen mit den Landkreisen Bodenseekreis und Biberach abgestimmt.
Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landkreises (www.rv.de) unter der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen.



























