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    Bei der Fasnet und anderen Veranstaltungen

    Neues Verfahren und neue Formulare für vorübergehende Bewirtung

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    veröffentlicht am: 19.01.2026
    Autor: Brigitte Göppel, Stadt Bad Waldsee
    Lesedauer: ca. 2 Minuten

    Bad Waldsee – Seit 01.01.2026 ist ein neues Landesgaststättengesetz in Kraft. Unter anderem haben sich die Regelungen für vorübergehende Gaststättenbetriebe geändert – bis dahin als vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis oder besser als Gestattung bekannt:

    Von der Erlaubnispflicht zur Anzeigepflicht

    Eine Erlaubnis („Gestattung“) von der Gaststättenbehörde ist künftig nicht mehr nötig, sie wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt.

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    Für vorübergehende Bewirtungen bei Festen und Veranstaltungen gilt:

    Wer vorübergehend Getränke ausschenkt oder Speisen abgibt, muss dies bei der Stadtverwaltung Bad Waldsee per Formular mindestens 2 Wochen vorher anzeigen.
    Die Bewirtung ist weiterhin nur aus besonderem Anlass möglich, z.B. Stadtfest, Weihnachtsmarkt, Vereinsveranstaltung usw..
    Die Anzeigepflicht gilt auch für Inhaber einer Reisegewerbekarte bei Bewirtung aus besonderem Anlass (siehe oben).
    Die Anzeigepflicht gilt für Vereine nur dann, wenn sie alkoholhaltige Getränke anbieten.

    Zur Erleichterung des Verfahrens finden Sie hier entsprechende Formulare:
    Anzeigeformulare für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb / Antrag auf Sperrzeitverkürzung (https://www.bad-waldsee.de/fileadmin/Dateien/Website/Dateien/Buerger/B%C3%BCrgerservice/Gewerbe___Gastst%C3%A4tten/Anzeige_einer_Bewirtung__Antrag_auf_Sperrzeitverk%C3%BCrzung.pdf). 
     
     
    Für Veranstaltungen mit eigener oder Bewirtung durch Dritte / Antrag auf Sperrzeitverkürzung
    https://www.bad-waldsee.de/fileadmin/Dateien/Website/Dateien/Buerger/B%C3%BCrgerservice/Gewerbe___Gastst%C3%A4tten/2026-01-12_Anzeige_Veranstaltung2026.pdf
     
    Wurden bereits Anträge auf vorübergehende Gaststättenerlaubnisse für Veranstaltungen in 2026 gestellt, werden diese von uns automatisch wie eine Anzeige behandelt. Sie brauchen nichts weiter unternehmen und erhalten von uns eine entsprechende Rückmeldung.

    Informationen zu den Änderungen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf unserer Homepage, https://www.bad-waldsee.de/buerger/de/rathaus-service/buergerbuero-bad-waldsee/gewerbe-gaststaetten#c5806

    Weiterführende Infos finden Sie beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg:
    https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht
     
    Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat die wesentlichen Änderungen in einem Factsheet zusammengefasst und veröffentlicht unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/2026_Factsheet_Branche_LGastG.pdf
     

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    Brigitte Göppel, Stadt Bad Waldsee
    veröffentlicht am
    19.01.2026
    Lesedauer: ca. 2 Minuten
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