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    Für den 21. und den 22. Februar

    Traditionelles Funkenfeuer: Anmeldung notwendig

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    veröffentlicht am: 23.01.2026
    Autor: Lara Baumeister, Stadt Leutkirch
    Lesedauer: ca. 1 Minute

    Leutkirch – Das alte Brauchtum der Winteraustreibung wird auch in Leutkirch mit einem beeindruckenden Funkenfeuer zelebriert. Die Veranstaltungen dürfen sowohl am Samstag, 21.02.2026, aber auch am Sonntag, 22.02.2026, stattfinden.

    Der alte Brauch der Winteraustreibung wird mit einem Funkenfeuer begangen. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Funken veranstaltet. Wir weisen darauf hin, dass das Abbrennen des Funkens aus Sicherheitsgründen spätestens zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt ​​​​​​anzuzeigen ist, damit die örtliche Feuerwehr sowie die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle und die Polizei informiert werden können. Der genaue Standort des Funkens ist in der Meldung anzugeben.

    Hinweis!

    Wichtig ist, dass nur naturbelassenes, unbehandeltes Holz, wie Christbäume, Reisig, Sturmholz verbrannt werden darf. Das Verbrennen von unzulässigen Materialien, insbesondere von Abfällen, ist strafrechtlich relevant. Beim Standort des Funkens müssen mindestens 50 m Abstand zur nächsten Wohnbebauung und Baumbeständen sowie 100 m zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen eingehalten werden. Für detaillierte Informationen und zu beachtende Regelungen verweisen wir auf das „Funkenmerkblatt“ des Landratsamtes Ravensburg, welches auf der städtischen Website unter www.leutkirch.de zu finden ist.

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    Lara Baumeister, Stadt Leutkirch
    veröffentlicht am
    23.01.2026
    Lesedauer: ca. 1 Minute
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