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Ordnungsgemäß vergrämt

Storchenpaar wollte auf dem Hauptschornstein der Reha-Klinik brüten

Foto: WZ-Kliniken
Dieser Nistplatz war völlig ungeeignet. Die Tiere mussten aus Sicherheitsgründen vergrämt (vertrieben) werden. Die Maßnahme war mit den Behörden abgestimmt.
veröffentlicht am: 27.02.2026
Autor: Christof Folkerts, Waldburg-Zeil-Kliniken
Lesedauer: ca. 2 Minuten

Bad WurzachEin junges Storchenpaar hatte sich ausgerechnet den Hauptschornstein der Rehaklinik Bad Wurzach für den Nestbau ausgesucht. Der Standort ist Teil der zentralen Heizungsanlage. Eine Blockierung hätte zu einer Verpuffung führen und damit den sicheren Klinikbetrieb gefährden können.

„Wir haben die Bauaktivitäten der Störche rechtzeitig erkannt und uns an den Storchenbetreuer des Landkreises gewandt“, sagt Klinikdirektor Pepe Kaiser. Zudem stehe man in engem Austausch mit der Naturschutzbehörde sowie dem Regierungspräsidium Tübingen, um für die Tiere eine schonende Lösung zu finden. Das Nest sei noch klein gewesen, Eier hätten sich noch nicht darin befunden.

Verpuffungsgefahr

Durch den fortschreitenden Nestbau hätte neben der akuten Gefährdung durch eine mögliche Verpuffung auch die Statik des Schornsteins beeinträchtigt werden können. Störche nutzen ihre Horste über viele Jahre und bauen diese kontinuierlich aus. Ein Nest kann dabei ein Gewicht von über einer Tonne erreichen. Langfristig bestand somit das Risiko einer Überlastung des Schornsteins und eines möglichen Absturzes des Nestes – zumal sich unmittelbar darunter ein Mitarbeitereingang befindet.

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Sondergenehmigung

Das Regierungspräsidium hat nach Bewertung der Situation eine erforderliche Sondergenehmigung zum Abbau des Nestes sowie zur Vergrämung erteilt. In enger Abstimmung mit den Behörden und in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Bad Wurzach wurde begonnen, das Grundgerüst fachgerecht zu entfernen und eine technische Sicherung anzubringen. Mit diesem koordinierten Vorgehen stellt die Rehaklinik Bad Wurzach sicher, dass sowohl die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitenden als auch die naturschutzrechtlichen Vorgaben gleichermaßen berücksichtigt werden.

Maßnahme war unumgänglich

Klinikdirektor Kaiser betont abschließend: „Diese Maßnahme ist ausdrücklich keine Entscheidung gegen die Störche, sondern eine notwendige Entscheidung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und eines störungsfreien Klinikbetriebs. Wir sind zuversichtlich, dass das junge Storchenpaar in der Nähe einen geeigneteren und sicheren Nistplatz findet.“

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