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Bad Wurzach – Der Gemeinderat bestätigte in der Sitzung am vergangenen Montag, 23. März, einstimmig die Wahl von Hauptbrandmeister Rolf Butscher zum Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wurzach (Gesamtwehr) und die Wahl von Oberbrandmeister Joachim Neubauer zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Gesamtwehr. Butscher wurde auch als Kommandant der Abteilung Stadt bestätigt; bei der Abteilung ist Jürgen Herdrich Stellvertreter. Butscher führt die Gesamtwehr (und die Abteilung Stadt) seit 2016.
Wegen Corona hatte 2021 keine Feuerwehrhauptversammlung in Präsenz durchgeführt werden können. Daher wurde am 12.08.2021 nach Anhörung des Feuerwehrausschusses eine Wahlversammlung abgehalten. Gewählt wurden damals sowohl der Feuerwehrkommandant (Rolf Butscher) als auch der stellvertretende Feuerwehrkommandant (damals: Frank Weishaupt), was jedoch den einjährigen Versatz der Wahlen aufhob.
Der Feuerwehrausschuss hatte deswegen in seiner Sitzung am 27.11.2025 beschlossen, dass der Versatz wieder eingeführt werden soll. Die Wahl des Feuerwehrkommandanten erfolgte bei der diesjährigen Hauptversammlung der Gesamtfeuerwehr in geheimer Wahl am 13.03. 2026 daher wie bisher für fünf Jahre. Im Amt bestätigt wurde Rolf Butscher. Der stellvertretende Feuerwehrkommandant – neu: Joachim Neubauer – wurde jedoch einmalig nur für vier Jahre gewählt.
Bürgermeisterin Scherer sagte zur Bestellung von Abteilungskommandanten, für die Bestätigung des Stadtkommandanten sei der Gemeinderat zuständig. Die Abteilungskommandanten in den Ortschaften würden vom jeweiligen Ortschaftsrat bestätigt.
Feuerwehrleute erhalte höhere Aufwandsentschädigung
Im Oktober 2017 beschlossen Gemeindetag, Städtetag und Landesfeuerwehrverband Orientierungswerte zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute. Am 19.11.2018 beschloss der Gemeinderat Bad Wurzach die Neufassung der Entschädigungssatzung mit Anpassung der Entschädigungssätze. Nachdem die Orientierungswerte sich in der Praxis bewährt hatten, wurden sie am 05.08. 2025 fortgeschrieben. Eine Fortschreibung soll künftig im Rhythmus von Kommunalwahlen, also alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.
Die Pauschale für eine Einsatzstunde wird von 13 € ab 01.01.2027 auf 14 € jährlich um 1 Euro bis zum 01.01.2029 auf die Höchstgrenze von 17 € erhöht werden. Wiederaufgenommen in die Satzung wird das Sitzungsgeld für Ausschuss-Sitzungen. Neu aufgenommen wurden auch Entschädigungen für Funktionsträger Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr.
Bürgermeisterin Alexandra Scherer erklärte, dass diese Satzung eine lange Vorlaufzeit gebraucht habe. Sie wurde im Verwaltungs- und Sozialausschuss am 09.03.2026 vorberaten, der einen Empfehlungsbeschluss fasste. Kommandant Rolf Butscher erklärte, die Satzung sei der Feuerwehr per Umlaufbeschluss zur Kenntnis gegeben worden und positiv beschieden worden. Die Zustimmung durch den Gemeinderat erfolgte einstimmig.
Uli Gresser































