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Bad Waldsee – Die Stadtverwaltung informiert zum Thema Elektro-Scooter: Diese Regeln gelten für Tretroller mit Elektroantrieb (E-Scooter) im Straßenverkehr:
Grundsätzlich gilt:
Jeder E-Scooter braucht eine Betriebserlaubnis, eine Kfz-Haftpflichtversicherung inkl. Versicherungskennzeichen, eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer und ein Fabrikschild.
Ohne Einhaltung dieser allgemeinen Voraussetzungen dürfen E-Scooter nur auf dem Privatgelände gefahren werden und nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Wo steht´s im Gesetz?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) regeln die Verwendung von E-Scootern. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge gilt u.a. für Fahrzeuge, die einen elektrischen Antriebsmotor und eine Lenk- oder Haltestange haben und bis zu 20 km/h fahren können und somit auch für E-Scooter.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Erlaubt:
E-Scooter sind auf baulich angelegten Radwegen, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Wenn diese fehlen, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Das Befahren von verkehrsberuhigten Bereichen ist nur in Schrittgeschwindigkeit zulässig.
Verboten:
Auf dem Gehweg, der Fußgängerzone, städtischen Grünflächen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Scooter verboten.
Ist ein Verbot für Kraftwagen, für Krafträder, für Kraftfahrzeuge oder ein Verbot der Einfahrt angeordnet, so dürfen E-Scooter ohne das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ nicht einfahren oder fahren.
Bei einem angeordneten Verbot für Fahrzeuge aller Art, darf ein E-Scooter in diesem Bereich lediglich geschoben und nicht gefahren werden. Ist ein Verbot für den Radverkehr angeordnet, so gilt dies auch für E-Scooter.
Zudem gilt, dass auf gemeinsamen Radverkehrsflächen, die E-Scooter auf den Radverkehr Rücksicht nehmen müssen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger immer Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Erforderlichenfalls muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.
Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?
E-Scooter dürfen als Elektrokleinstfahrzeug höchstens 20 km/h fahren.
Wer darf E-Scooter fahren?
Das Mindestalter für das Fahren von E-Scootern liegt bei 14 Jahren.
Gibt es eine Helmpflicht fürs E-Scooter-Fahren?
Auch wenn es derzeit noch keine gesetzliche Verpflichtung gibt, sollte immer ein Helm getragen werden.
Wie viele Personen dürfen mitfahren?
Keine, denn es darf nur eine Person auf einem E-Scooter fahren.
Braucht ein E-Scooter eine Versicherung?
Der E-Roller braucht eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller wird die Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Wie beim Auto haftet die Haftpflichtversicherung für Schäden, die einem Dritten bei Fahrten mit E-Scootern entstehen.
Wo dürfen E-Scooter parken?
Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an denen für Fahrräder. Somit ist das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen erlaubt, solange keine Fußgänger, Rollator- und Rollstuhlfahrer behindert werden.
Welche Strafen drohen, wenn sich der Fahrende nicht an die Regeln hält?
Geldstrafen wie Verwarn- oder Bußgelder drohen bei Missachten der Verkehrsregeln.
Für Alkohol- und Betäubungsmittelverstöße gelten dieselben Grenzen wie beim Führerschein.






























