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Die Stadtverwaltung informiert zum Thema Elektro-Scooter

Regeln für E-Scooter im Straßenverkehr

veröffentlicht am: 08.05.2026
Autor: Brigitte Göppel, Stadt Bad Waldsee
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Bad Waldsee – Die Stadtverwaltung informiert zum Thema Elektro-Scooter: Diese Regeln gelten für Tretroller mit Elektroantrieb (E-Scooter) im Straßenverkehr:

Grundsätzlich gilt:

Jeder E-Scooter braucht eine Betriebserlaubnis, eine Kfz-Haftpflichtversicherung inkl. Versicherungskennzeichen, eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer und ein Fabrikschild.

Ohne Einhaltung dieser allgemeinen Voraussetzungen dürfen E-Scooter nur auf dem Privatgelände gefahren werden und nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Wo steht´s im Gesetz?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) regeln die Verwendung von E-Scootern. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge gilt u.a. für Fahrzeuge, die einen elektrischen Antriebsmotor und eine Lenk- oder Haltestange haben und bis zu 20 km/h fahren können und somit auch für E-Scooter.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Erlaubt: 

E-Scooter sind auf baulich angelegten Radwegen, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Wenn diese fehlen, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Das Befahren von verkehrsberuhigten Bereichen ist nur in Schrittgeschwindigkeit zulässig.

Verboten: 

Auf dem Gehweg, der Fußgängerzone, städtischen Grünflächen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Scooter verboten.

Ist ein Verbot für Kraftwagen, für Krafträder, für Kraftfahrzeuge oder ein Verbot der Einfahrt angeordnet, so dürfen E-Scooter ohne das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ nicht einfahren oder fahren.

Bei einem angeordneten Verbot für Fahrzeuge aller Art, darf ein E-Scooter in diesem Bereich lediglich geschoben und nicht gefahren werden. Ist ein Verbot für den Radverkehr angeordnet, so gilt dies auch für E-Scooter.

Zudem gilt, dass auf gemeinsamen Radverkehrsflächen, die E-Scooter auf den Radverkehr Rücksicht nehmen müssen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger immer Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Erforderlichenfalls muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.

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Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter dürfen als Elektrokleinstfahrzeug höchstens 20 km/h fahren.

Wer darf E-Scooter fahren?

Das Mindestalter für das Fahren von E-Scootern liegt bei 14 Jahren.

Gibt es eine Helmpflicht fürs E-Scooter-Fahren?

Auch wenn es derzeit noch keine gesetzliche Verpflichtung gibt, sollte immer ein Helm getragen werden.

Wie viele Personen dürfen mitfahren?

Keine, denn es darf nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. 

Braucht ein E-Scooter eine Versicherung?
Der E-Roller braucht eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller wird die Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Wie beim Auto haftet die Haftpflichtversicherung für Schäden, die einem Dritten bei Fahrten mit E-Scootern entstehen.

Wo dürfen E-Scooter parken?

Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an denen für Fahrräder. Somit ist das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen erlaubt, solange keine Fußgänger, Rollator- und Rollstuhlfahrer behindert werden. 

Welche Strafen drohen, wenn sich der Fahrende nicht an die Regeln hält?

Geldstrafen wie Verwarn- oder Bußgelder drohen bei Missachten der Verkehrsregeln.

Für Alkohol- und Betäubungsmittelverstöße gelten dieselben Grenzen wie beim Führerschein.

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Brigitte Göppel, Stadt Bad Waldsee
veröffentlicht am
08.05.2026
Lesedauer: ca. 3 Minuten
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