Öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage der Großen Kreisstadt Bad Waldsee
Bad Waldsee – Vom Gemeinderat wurden in der Haushaltssatzung vom 03.02.2026 für das Kalenderjahr 2026 die Hebesätze für die Grundsteuer von 425 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und 220 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) festgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr 2025 sind die Hebesätze daher unverändert.


















