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Testkäufe zum Jugendschutz

Sieben Verkaufsstellen verstoßen gegen Vorgaben

veröffentlicht am: 21.08.2026
Autor: Jacqueline Zenker, Stadt Leutkirch
Lesedauer: ca. 2 Minuten

Leutkirch – Bei Testkäufen in Leutkirch, Aichstetten und Aitrach haben sieben von insgesamt 20 kontrollierten Verkaufsstellen Alkohol oder Zigaretten an einen 16-jährigen Testkäufer abgegeben. Während es in Aichstetten und Aitrach keine Verstöße gab, bestand in Leutkirch bei mehreren Verkaufsstellen Handlungsbedarf.

Das Ordnungsamt der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu hat im August gemeinsam mit dem Polizeirevier Leutkirch Testkäufe zur Überprüfung der Jugendschutzbestimmungen durchgeführt. Als Testkäufer war ein 16-jähriger Jugendlicher im Einsatz. Insgesamt wurden 20 Verkaufsstellen in Leutkirch, Aichstetten und Aitrach überprüft. Dabei wurde getestet, ob dem minderjährigen Testkäufer Alkohol oder Zigaretten verkauft werden.

Das Ergebnis: In sieben von 20 Fällen (35 Prozent) kam es zu einem unerlaubten Verkauf. Bei Zigaretten waren es zwei von sieben getesteten Verkaufsstellen, bei Alkohol fünf von 13.

In Leutkirch sieben Verstöße

In Leutkirch wurden insgesamt 16 Verkaufsstellen überprüft. In sieben Fällen – und damit bei 44 Prozent der Testkäufe – erhielt der 16-jährige Alkohol oder Zigaretten. Bei den sechs auf den Verkauf von Zigaretten getesteten Verkaufsstellen kam es in zwei Fällen zu einem Verkauf. Bei Alkohol waren es fünf von zehn Verkaufsstellen.

Keine Verstöße in Aichstetten und Aitrach

Ein erfreuliches Ergebnis gab es in Aichstetten und Aitrach: Hier wurden insgesamt vier Verkaufsstellen getestet. Alle hielten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen ein. Weder Zigaretten noch Alkohol wurden an den minderjährigen Testkäufer abgegeben.

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Die festgestellten Verstöße werden jeweils mit einem Bußgeld geahndet.

Die Testkäufe werden nach einem Konzept des Landkreises Ravensburg durchgeführt, das auf den Richtlinien des Sozialministeriums basiert. Ziel ist es insbesondere, Verkaufsstellen für die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zu sensibilisieren und die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige zu verhindern.

Die Kontrollen sollen zugleich dazu beitragen, das Bewusstsein für den Jugendschutz sowohl bei den Verkaufsstellen als auch in der Öffentlichkeit weiter zu stärken.

Weitere Testkäufe sind voraussichtlich im Frühjahr 2027 vorgesehen. Diese sollen erneut gemeinsam durch das Ordnungsamt und das Polizeirevier Leutkirch durchgeführt werden.

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Jacqueline Zenker, Stadt Leutkirch
veröffentlicht am
21.08.2026
Lesedauer: ca. 2 Minuten
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