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veröffentlicht am: 16.06.2026
Autor: Lara Baumeister, Stadt Leutkirch
Lesedauer: ca. 1 Minute
Leutkirch – Die Höhe der Zahlung für die Grundsteuer geht aus dem aktuellen Steuerbescheid 2026 hervor. Dieser Bescheid 2026 gilt bis zu einer Änderung weiter.
Diese Grundsteuer – Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Stadtverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat / eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.
Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern drei Tage nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bei der Stadtkasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden.
Wir bitten, die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf Ihrem Bescheid auf eines unserer Konten zu überweisen.
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