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Die AOK Bodensee-Oberschwaben informiert

Selbsthilfegruppen mit mehr als 172.000 Euro gefördert

veröffentlicht am: 18.05.2026
Autor: Stefanie Dewor, AOK
Lesedauer: ca. 2 Minuten

Region – Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können Zuschüsse für ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten. Die Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg hat unter Federführung der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben erneut erfolgreich eine Vergabesitzung durchgeführt und Fördermittel für die Selbsthilfe in der Region beschlossen. Insgesamt gingen für das Förderjahr 2026 insgesamt 112 Förderanträge ein – erneut mehr als im Vorjahr. Besonders erfreulich ist die hohe Zahl neuer Initiativen: 14 Gruppen stellten erstmals einen Antrag, darunter neun neu gegründete Selbsthilfegruppen. Die beantragte Gesamtausgabensumme beläuft sich auf 172.356,43 Euro. Damit wurde das vorhandene Budget in Höhe von 160.154,58 Euro mit einem Ausschöpfungsgrad von 108 Prozent überschritten. Zusätzliche Mittel aus dem Überlauftopf wurden daher angefordert.

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„Die kontinuierlich steigende Zahl an Förderanträgen zeigt eindrucksvoll, wie lebendig und wichtig die Selbsthilfe in unserer Region ist“, erklärt Alexandra Schmid (Bild: AOK), Federführerin der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben und Leiterin der Gesundheitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. „Die Selbsthilfegruppen leisten einen wertvollen Beitrag für Betroffene und Angehörige. Mit der Förderung unterstützen wir dieses wichtige Engagement nachhaltig.“

An der Vergabesitzung beteiligten sich die Krankenkassen der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben gemeinsam mit legitimierten Vertretenden der Selbsthilfe. Die eingegangenen Anträge wurden gemeinsam beraten und beschlossen. Ziel der Förderung ist es, die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in der Region weiter zu stärken sowie den Austausch, die gegenseitige Unterstützung und die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig zu verbessern. Die Fördermittel können für vielfältige Projekte und Aktivitäten eingesetzt werden – beispielsweise für Gruppenangebote, Informationsveranstaltungen, Schulungen oder Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit. Damit bleibt die Selbsthilfe ein wichtiger Baustein im Gesundheits- und Sozialwesen der Region.

Antragsfristen

Die Anträge für die Pauschalförderung können jeweils bis zum 31. März eines Kalenderjahres gestellt werden. Neu gegründete Selbsthilfegruppen haben zusätzlich die Möglichkeit, bis zum 31. Oktober 2026 einen Antrag einzureichen. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen stehen unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de/selbsthilfegruppen-antraege zur Verfügung.

Unter dem roten Link-Balken in der rechten Spalte finden Sie Informationen zur Antrahgsstellung

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Stefanie Dewor, AOK
veröffentlicht am
18.05.2026
Lesedauer: ca. 2 Minuten
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