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Kreis Ravensburg – Der digitale Fahrzeugschein ist die digitale Version der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ist direkt in der i-Kfz-App abrufbar. Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem modernen, digitalen Dokument, das jederzeit auf dem mobilen Endgerät verfügbar ist.
Der digitale Fahrzeugschein erfüllt die Mitführungspflicht der Zulassungsbescheinigung Teil I innerhalb Deutschlands. Der originale Fahrzeugschein aus Papier ist nur noch bei der Zulassungsstelle, bei der Hauptuntersuchung und bei Kontrollen im Ausland vorzulegen.
Für Fahrzeuge, die auf natürliche Personen zugelassen sind, ist in der i-Kfz-App ein gebührenfreier Abruf anhand des Personalausweises oder Aufenthaltstitels mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie der dazugehörigen PIN möglich. Diese Form des Abrufs stellt den einfachsten und schnellsten Weg zum digitalen Fahrzeugschein dar.
Ab sofort ist der Abruf des digitalen Fahrzeugscheins mittels eines QR-Codes möglich, der bei der Zulassungsstelle im Rahmen einer Zulassung auf Wunsch gebührenfrei ausgegeben wird. Außerhalb einer Zulassung kann der QR-Code am Empfang des Kreishauses I terminfrei gegen eine Gebühr von 5,10 Euro ausgestellt werden. Der QR-Code kann ausschließlich an die Halterin bzw. den Halter des Fahrzeugs ausgegeben werden. Dritte benötigen hierfür eine schriftliche Vollmacht.
Weitere Informationen zum digitalen Fahrzeugschein erhalten Sie unter https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/iKfz_App/DFZ/dfz_node.html




























