
Biberach – Der „Bau-Turbo“ ist im Oktober 2025 ins Rennen gegangen. Ob das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“ die Bautätigkeit wirklich ankurbelt und vereinfacht?
Die Bundesregierung wollte Tempo machen mit dem sogenannten Bau-Turbo, dem neuen Paragraph 246e im Baugesetzbuch. Kommunen sollen damit Bauvorhaben schneller genehmigen können. Dank weniger Bürokratie und kürzeren Verfahren. Fünf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes scheint der Motor noch nicht so recht auf Touren zu sein. Ziel des Bau-Turbos war, dass Kommunen mehr Wohnraum schaffen können, weil sie flexibler von bestehenden Bebauungsplänen abweichen dürfen. Statt für jedes einzelne Bauvorhaben ein langwieriges Planänderungsverfahren zu starten, können Städte und Gemeinden vergleichbare Fälle schneller genehmigen. Etwa Aufstockungen, Anbauten oder Verdichtungen. Gerade in älteren Wohngebieten könnte da Wohnraum geschaffen werden. In Siedlungen aus den 1960er- und 1970er-Jahren waren oft nur eingeschossige Bungalows erlaubt. Nun muss die Kommune nicht mehr den kompletten Bebauungsplan ändern, sondern kann generell festlegen, dass in einem bestimmten Bereich zum Beispiel eine Aufstockung um ein weiteres Stockwerk möglich ist. Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrecht, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes, der Wasserwirtschaft oder des Hochwasserschutzes sind „öffentliche Belange“ und bleiben auch in Zeiten des Bau-Turbo relevant, nämlich dann im Bauantragsverfahren. „Wir brauchen schnell mehr bezahlbaren Wohnraum. Die Neuregelung ermöglicht es Gemeinden, das Planen und Genehmigen wesentlich zu beschleunigen. Das spart Zeit und Kosten”, hatte Bundesbauministerin Verena Hubertz nach dem Kabinettsbeschluss angekündigt und betont: „Davon profitieren kommunale Planungs- und Genehmigungsbehörden, die Bauwirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in verdichteten Siedlungsgebieten.” Städte und Gemeinden müssen entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den Bau-Turbo nutzen. Die Initiative kann vom Bauwilligen ausgehen, aber auch die Gemeinde kann die Anwendung des § 246e BauGB anregen. Wenn eine Gemeinde sich für die Anwendung des Bau-Turbos entscheidet, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung zugelassen werden.
Erleichterungen bei alten Bebauungsplänen
Zu den verdichteten Siedlungsgebieten zählt Oberschwaben glücklicherweise nicht, dennoch haben wir im Landratsamt Biberach nachgefragt, ob das Bauen nun richtig abgeht. Ein Anruf bei Hubert Baur, Leiter des Amts für Bauen und Naturschutz. Er meint: „Die Auswirkungen sind noch nicht erkennbar schon wegen rechtlicher Unsicherheiten. Gemeinden waren teilweise schon bisher großzügig mit Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan, die wir als Genehmigungsbehörde entscheiden mussten. Das neue Gesetz ist eine gute Option für große Kreisstädte, kleine Kommunen hingegen tun sich hier noch schwer. Mit dieser 180-Grad-Wende in der Gesetzgebung entscheidet jetzt der Gemeinderat. Beispielsweise gibt es in den großen Kreisstädten Biberach und Laupheim ein eigenes Planungsamt, das haben die kleineren Gemeinden nicht. Es gibt sehr alte Bebauungspläne, hier wäre die Anwendung des Bauturbos sinnvoll und zielführend – die Entscheidung ist jetzt in erster Linie den Kommunen überlassen. Derzeit hat das neue Gesetz noch keine messbare Auswirkung ergeben, die Gemeinden sind noch zurückhaltend.“
Der „Bau-Turbo“ ist eine Experimentierklausel, die befristet bis Ende 2030 gelten soll. Das Bundesbauministerium will die Wirksamkeit bis Ende 2029 evaluieren und dabei vor allem prüfen, ob sie zur Schaffung neuen Wohnraums beiträgt.
Autor: Andrea Reck
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