Aus der Sitzung des Aitracher Gemeinderates
Aitrach – Am 13. Mai tagte der Aitracher Gemeinderat. Hier der Bericht von Seiten der Gemeinde:
Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen
Der Edeka-Markt hat eine Bauvoranfrage für die Erstellung von drei Fertiggaragen auf dem Grundstück St.-Konrad-Weg 2 gestellt, da die sinnvollerweise immer mehr vom Einzelhandel zurückzunehmenden Wertstoffe in den bestehenden Lagerräumen keinen Platz mehr finden. Die Fertiggaragen sollen entlang der Hangkante auf den bestehenden Stellplätzen entstehen. In Abstimmung mit dem Stadtbauamt Leutkirch kann in diesem Einzelfall eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden, da die Nutzung für den Wertstoffkreislauf der genehmigten Nutzung des Edeka-Marktes zugeordnet ist. Dem Gemeinderat war es ein wichtiges Anliegen, dass die bestehenden Wertstoffcontainer für die Allgemeinheit in diesem Bereich grundsätzlich als Rückgabestelle erhalten bleiben. Die Verwaltung sagte zu dies mit dem Betreiber zu klären, so dass der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem Baugesuch erteilte
Des Weiteren lag eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Maschinenschuppens auf dem Flurstück 1133/5, dem Gutshof Treherz, vor. Es handelt sich dabei nicht um ein landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben, da hierfür die betriebene Landwirtschaft zu klein ist, aber aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken von Seiten des Landratsamtes, da die Fläche bereits befestigt ist. Das Gebäude muss in einfacher und zweckmäßiger Ausführung gebaut werden. Das Einvernehmen zu dem Baugesuch wurde auf Grundlage der Stellungnahme des Landratsamtes vom Gemeinderat erteilt.
Flüchtlingsunterbringung – Fortführung des Integrationsmanagements ab dem Jahr 2025
Die Gemeinde ist für die sogenannte Anschlussunterbringung von Flüchtlingen zuständig. Nach der Jahresprognose des Landkreises muss die Gemeinde bis Ende des Jahres insgesamt 92 Flüchtlinge und damit 22 weitere Personen aufnehmen. Neben der Unterbringung ist die Sozialbetreuung der Flüchtlinge ein wichtiger Baustein für die Integration der zugewanderten Menschen in Deutschland.
Mit dem Pakt für Integration hat das Land Baden-Württemberg 2017 ein Förderprogramm für die Integration von Geflüchteten auf den Weg gebracht. Der Gemeinde stand daraus ein Budget von knapp über 32.000 €/Jahr zur Verfügung, so dass gemeinsam mit Aichstetten ein aus Fördermitteln finanzierter Stellenumfang von 90% zur Verfügung stand, der von den Gemeinden auf 100% aufgestockt wurde. Die Landesmittel werden ab 2025 drastisch auf ca. 13.500 € reduziert, so dass nur noch ca. 1 Tag in der Woche gefördert ist. Zudem werden nur Geflüchtete auf die Förderung angerechnet, bei denen die Erstberatung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Die Gemeinderäte äußerten darüber ihr Unverständnis, da schlichtweg wieder einmal die Last auf die Schultern der Gemeinden gelegt wird.
Frau Integrationsmanagerin Stamper berichtete dem Gremium, dass derzeit 68 Erwachsene und 41 Kinder da sind, die einen Beratungsanspruch haben. Nach der neuen Vorschrift fallen einige aus dem Anspruch heraus, so dass 40 Erwachsene und 24 Kinder einen Beratungsanspruch haben. Dabei gebe es insbesondere für Familien große Herausforderungen, von der Suche nach Kindergarten- und Schulplätzen, Kinderärzten, Sprachkursen, oft auch angefangen mit Alphabetisierungskursen, usw. Gleichzeitig nehmen die ehrenamtlichen Helfer beim Helferkreis Asyl ab. Oft ist die Spirale zwischen Sprachkurs, Arbeitsplatzsuche, damit verbundendem möglichen Aufenthalt, usw. schwierig zu durchbrechen. Auch die Gemeindeverwaltung wies darauf hin, dass die Herausforderungen der Integration der Kinder bei ohnehin schon mangelnden Betreuungsplätzen und hoher Belastung des Personals enorm seien.
Der Gemeinderat befürwortete es trotz der reduzierten Förderung die Zusammenarbeit mit der Stadt Leutkirch fortzusetzen, damit das Personal vor Ort ist und trotzdem ein Team im Hintergrund steht. In Abwägung der dringenden Notwendigkeit des Integrationsmanagements und der finanziellen Zwänge auf Grund der Zunahme der Aufgaben der Gemeinde an vielen Stellen befürwortete er auch über die Landesförderung hinaus einen Stellenumfang von 30% und stimmte der freiwilligen Übernahme der zusätzlichen Personalkosten von ca. 8.000 € pro Jahr zu. Die Verwaltung wurde beauftragt eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Leutkirch abzuschließen.
Beitritt zum Verein „Gemeinsam.Sicher” e.V.
Beitritt der Gemeinde Aitrach zum Verein „Gemeinsam.Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg“ (Förderverein zur Förderung kommunalpräventiver Projekte): Im Jahr 2023 wurde ein Verein zur kommunalen Kriminalprävention gegründet, der nun um die Mitgliedschaft aller Städte und Gemeinden im Landkreis Ravensburg wirbt. Ziel ist die Förderung von Projekten zur Kriminalprävention, insbesondere durch Aktionen und Angebote der Polizei und anderer Akteure in Schulen, Vereinen und Senioreninstitutionen. Finanziert werden soll die Tätigkeit des Vereins vor allem durch Geldauflagen und Geldbußen aus Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, aber auch durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die erweiterte Vorstandschaft spiegelt ein breites Spektrum von Aktiven aus dem kommunalen und Polizei- und Sicherheitsbereich wieder. Der Mitgliedsbeitrag für die Gemeinde liegt bei 200 € im Jahr.
Die Wichtigkeit der Präventionsarbeit betonten alle Mitglieder des Gremiums. Egal ob Aufklärung über Enkeltrickbetrug/Schockanrufe, Zivilcourage, Medienprävention an Schulen oder Suchtprävention, alles Bereiche in denen mehr getan werden kann. Trotzdem wurde grundsätzlich die Frage gestellt, warum dies über einen Verein organisiert werden muss und nicht direkt von den zuständigen Stellen geleistet werden kann. Aber auch bei der Polizei, usw. ist der Personalmangel groß, so dass der Verein dies z.B. über Honorarkräfte organisieren kann. Es war der dringende Wunsch da, dass dann auch Veranstaltungen direkt in Aitrach stattfinden, wenn natürlich z.B. Schüler aus Aitrach an den weiterführenden Schulen auch darüber profitieren.
Der Gemeinderat stimmte dem Beitritt zu dem Verein zu und beauftragte die Verwaltung den Wunsch nach Aktionen auch in Aitrach, die man gerne unterstützt, an den Verein heranzutragen.
Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes
Nachdem das Regierungspräsidium mit Bescheid vom 19. Dezember 2023 eine Gesamtzuwendung von 143.639 € zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes gewährt hat, hat die Verwaltung die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Die Fa. Kunz Tiefbau GmbH, Rot a.d. Rot, hat zu einem Angebotspreis von 305.160,45 € und damit etwas unter der Kostenberechnung abgegeben. Dementsprechend vergab der Gemeinderat den Auftrag auch an die Fa. Kunz. Der Ausführungszeitraum ist vom 03.06.2024 bis 30.08.2024 zu großen Teilen in den Sommerferien vorgesehen, aber natürlich wird es zu Belästigungen bzw. Behinderungen während den Bauarbeiten komme
Bachverdolung bei der Burghalde
Erneuerung der Bachverdolung bei Burghalde unter der Landstraße hindurch – Vergabe der Arbeiten: Wie bereits berichtet, wurde festgestellt, dass die Bachverdolung bei Burghalde, die unter der Landstraße hindurchführt, große Schäden hat. Daher wurden die Arbeiten zur Erneuerung schnell beschränkt an 6 Unternehmen ausgeschrieben. Es wurden 4 Angebote abgegeben, von denen das Angebot der Firma Kunz Tiefbau GmbH, Rot a.d. Rot, mit 45.669,99 €, das knapp über der Kostenberechnung liegt, das Wirtschaftlichste war und daher auch vom Gemeinderat beauftragt wurde.