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Aus Aichstettens Gemeinderat

Der Haushalt für 2025 wurde verabschiedet



Aichstetten – Am 12. März tagte der Gemeinderat von Aichstetten. Nachstehend der Bericht von Seiten des Bürgermeisteramtes. Wir haben das Protokoll gekürzt. Die ungekürzte Fassung finden Sie am Ende des Artikels unter “Downloads.:

Bekanntgaben

Bekanntgabe von Beschlüssen, die vom Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung oder im E-Mail-Verfahren gefasst wurden:
– Baugebiet „Am Rieder Weg 4“ – Erwerb naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 19. Februar 2025 den Erwerb des Flurstücks 63 Gemarkung Altmannshofen beschlossen. Beim Flurstück 63 Gemarkung Altmannshofen handelt es sich um eine im Bebauungsplan „Am Rieder Weg 4“ festgesetzte naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche.

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Haushalt 2025

Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan, mittelfristiger Finanzplanung und Investitionsprogramm
– Verabschiedung
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29. Januar 2025 brachte Bürgermeister Erath den Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan, mittelfristiger Finanzplanung und Investitionsprogramm ein und stellte diesen ausführlich vor. Eine weitere detaillierte Erörterung und Beratung des Planwerks erfolgte in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. Februar 2025.

Bürgermeister Erath dankt noch einmal Kämmerin Cristina La Rossa für ihre sehr gute und sehr kompetente Arbeit und die Ausarbeitung des Haushaltsplan-Entwurfs in enger Abstimmung mit ihm.

Im Jahr 2025 sind Investitionen in Höhe von insgesamt 3,109 Millionen € geplant,
stehen den Investitionen Einnahmen in Höhe von voraussichtlich 699.900 € gegenüber,
ist einschließlich des erwarteten Zahlungsmittelüberschusses des Ergebnishaushalts (696.151 €) und zuzüglich der Schuldentilgung (50.000 €) zur Deckung der Investitionsausgaben eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.762.949 € erforderlich,
wird der Stand der Rücklagen am 31. Dezember 2025 voraussichtlich 1.231.475 € betragen,
ist eine Kreditaufnahme nicht geplant und
wird der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 500.000 € festgesetzt.

Grund- und Gewerbesteuer

Abschließend stellt Bürgermeister Erath fest, dass die Steuersätze (Hebesätze) für das Jahr 2025 vom Gemeinderat bereits mit Beschluss der Hebesatz-Satzung in der öffentlichen Sitzung am 20. November 2024 wie folgt festgesetzt wurden:
für die Grundsteuer
– für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 375 v.H
– für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 260 v.H.
– für die Gewerbesteuer auf auf 340 v.H.
der Steuermessbeträge.

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse (mehrheitliche Beschlüsse mit 10 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung):
1. Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung 2025 und dem Haushaltsplan 2025 zu.
Haushaltsplan: siehe “Downloads”

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Feuerwehr

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. September 2024 den Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) für die Feuerwehr Aichstetten als Ersatz für das Löschgruppenfahrzeug 16/12 (LF 16/12/Baujahr 1997) gefasst.

Bürgermeister Erath dankt der Feuerwehr Aichstetten mit Kommandant Bruno Fleck,Stellvertretendem Kommandant Cornelius Heine, den Mitgliedern des Feuerwehrausschusses und des Fahrzeugausschusses, Herrn Marcel Wellmann von der Agentur Wieseke und Kämmerin Cristina La Rossa für die gemeinsame Ausarbeitung der Leistungsbeschreibung.

Abschließend stellt Bürgermeister Erath den mit der Agentur Wieseke und dem Fahrzeugausschuss der Feuerwehr Aichstetten abgestimmten Zeitplan für die Ausschreibung bis zur Vergabe vor.

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse (einstimmige Beschlüsse):
1. Der Gemeinderat dankt dem Feuerwehr- bzw. Fahrzeugausschuss der Feuerwehr Aichstetten für seine bisherige Arbeit und beschließt die vorliegende Leistungsbeschreibung (Bearbeitungsstand 26. Februar 2025) als Ausschreibungsgrundlage für das anzuschaffende Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20).

2. Der Gemeinderat beschließt die Freigabe der europaweiten Ausschreibung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs 20 (HLF 20) für die Feuerwehr Aichstetten.

Satzung zur 2. Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Aichstetten (Feuerwehrsatzung)
Mit dem Ziel, die Effizienz der Arbeitsabläufe zu steigern sowie optional die Möglichkeit zu schaffen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Feuerwehr breiter zu verteilen, schlägt Bürgermeister Erath folgende Anpassungen bzw. Änderungen der Feuerwehrsatzung vor:
Optionale Etablierung eines Zweiten Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten:
Um den Feuerwehrkommandanten zu entlasten, soll die Möglichkeit für eine zweite Stellvertreter-Position geschaffen werden. Diese optionale Position soll als Kann-Funktion ausgestaltet werden. Dies ermöglicht es der Feuerwehr, flexibel zu agieren und die satzungsgemäße Einsatzbereitschaft bestmöglich sicherzustellen. Die neu geschaffene Position soll bei Bedarf (wenn der jeweilige Feuerwehrkommandant die Besetzung dieser Position wünscht) Aufgaben des Feuerwehrkommandanten übernehmen und dazu beitragen, die Führungsebene der Feuerwehr zu stärken und flexibler zu gestalten.

Erweiterung des Feuerwehrausschusses:
Zur Stärkung der Position des Zweiten Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten soll dieser im Falle der Besetzung der Position als zusätzliches Mitglied in den Feuerwehrausschuss aufgenommen werden. Dies trägt im Fall der Besetzung der Position dazu bei, die Verantwortung und Mitwirkung des Zweiten Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten zu fördern und die Führungsstruktur zu entlasten. Im Gegenzug soll die Zahl der von der Hauptversammlung in den Feuerwehrausschuss zu wählenden Mitglieder der Einsatzabteilung von bisher fünf auf vier reduziert werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen stärken die organisatorische und personelle Basis der Feuerwehr Aichstetten, ermöglichen eine effektivere Delegation von Aufgaben, erhöhen die Flexibilität der Führung, entlasten den Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter spürbar und schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Feuerwehrstruktur. Der Feuerwehrausschuss der Feuerwehr Aichstetten ist mit den vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen der Feuerwehrsatzung einverstanden. Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Feuerwehrsatzung (einstimmiger Beschluss).

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Überörtliche Bauprüfung der Gemeinde Aichstetten in den Jahren 2019 bis 2022
– Prüfungsbericht des Landratsamts Ravensburg, Kommunal- und PrüfungsamtGemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung unterrichtet Bürgermeister Erath den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts und den wesentlichen Inhalt der Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht.
Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht des Landratsamts Ravensburg, Kommunal- und Prüfungsamt, vom 10. September 2024 und die Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht zustimmend zur Kenntnis (einstimmiger Beschluss).

Garagenflohmarkt am 25. Mai

GRin Willburger (Vorsitzende des Gemeinderats-Arbeitskreises „Feste“) berichtet von der Arbeitskreissitzung am 18. Februar 2025:
Schon zwei Mal fand der Garagenflohmarkt in Aichstetten statt. Beide Garagenflohmärkte wurden sehr gut und positiv angenommen. Das damalige ehrenamtliche Organisationsteam gibt es leider nicht mehr. Der Gemeinderats-Arbeitskreis „Feste“ möchte den Garagenflohmarkt als Veranstaltung für die Gemeinde erhalten. Deswegen sollen neue Ehrenamtliche gefunden und unterstützt werden, damit sich diese in Zukunft als Garagenflohmarktorganisationsteam engagieren. Es haben sich bereits sechs bis acht Personen gemeldet, welche bei der Organisation mithelfen wollen.
Eine solche Veranstaltung ist immer mit Kosten verbunden: Werbung im Vorfeld, um die Veranstaltung bekannt zu machen (u.a. Anzeige, Plakate, kostenlose Werbung im Amtsblatt, auf Facebook und auf Instagram). Hinzu kommen die Kosten für Flyer und Plakate für den Veranstaltungstag (Ortskarte mit Markierung der Stände/Angebot der Druckerei Neidhart: 100 Plakate und 500 Flyer: 235,62 € inklusive Mehrwertsteuer bzw. mit Werbeaufdruck 83,30 € inklusive Mehrwertsteuer. Für die Anmelde-Mailadresse fallen keine Kosten an. Diese wird von einem Mitglied des Gemeinderats zur Verfügung gestellt. Auf die Erhebung einer Standgebühr soll verzichtet werden.

Der Garagenflohmarkt soll am 24. Mai 2025 stattfinden. Der Gemeinderats-Arbeitskreis „Feste“ beantragt, dass die Kosten für den Garagenflohmarkt – mit eine Deckelung von 400,00 € – von der Gemeinde übernommen werden. Bürgermeister Erath und mehrere Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte begrüßen den Werbeaufdruck zur Reduzierung der anfallenden Kosten. Angeregt wird, durch weitere Werbeaufdrucke die anfallenden Kosten weiter zu reduzieren bzw. im Idealfall komplett zu finanzieren.Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde die anfallenden Kosten für die Bewerbung des am 24. Mai 2025 geplanten Garagen-Flohmarkts in der Gemeinde Aichstetten bis zur Höhe von maximal 400,00 übernimmt (einstimmiger Beschluss).

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Mietspiegel

Mietspiegel Aichstetten 2025
– Auftragserteilung
Im Mai 2018 beschloss der Gemeinderat erstmalig die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Aichstetten durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen im Rahmen eines Kooperationsprojekts von insgesamt 19 Städten und Gemeinden im Landkreis Ravensburg.

Zum 1. April 2023 war eine Neuerstellung des Mietspiegels erforderlich. Die Neuerstellung des Mietspiegels erfolgte wieder im Rahmen eines Kooperationsprojekts mehrerer Städte und Gemeinden im Landkreis Ravensburg. Der qualifizierte Mietspiegel Aichstetten 2023 wurde vom Gemeinderat im Juli 2023 anerkannt und gilt seit 1. August 2023 (durchschnittliche Nettomiete – unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen – in Aichstetten: 7,23 €/m²).

Um den Status „qualifiziert“ aufrecht erhalten zu können, muss der qualifizierte Mietspiegel 2023 gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Jahr 2025 fortgeschrieben bzw. nach zwei Jahren der aktuellen Marktentwicklung angepasst werden. Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2023 für die Gemeinde Aichstetten und beauftragt im Rahmen des Kooperationsprojekts das EMA-Institut für empirische Marktanalysen auf der Grundlage des vorliegenden Angebots zum Preis von voraussichtlich ca. 700,00 € inklusive Mehrwertsteuer mit der Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Aichstetten (einstimmiger Beschluss).



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