Windkraftanlagen im Stadtwald sind im aktuellen Regionalplan (Entwurf) aufgeführt
Leutkirch (rei) – Der Leutkircher Gemeinderat hat sich am Montag, 15. April, unter anderem mit der Windkraftplanung des Regionalverbandes im Raum Leutkirch befasst. Im aktuellen Entwurf des Regionalplanes ist der Stadtwald zwischen Pfingstweide und Ottmannshofen als Windkraftstandort aufgeführt – obwohl die Flugsicherung dem entgegenspricht. Nachstehend ausführliche Informationen zum Tagesordnungspunkt 8 (Windkraft und Freiflächenphotovoltaik im Raum Leutkirch). Ein ergänzender Bericht zu dieser Thematik folgt hier in der Bildschirmzeitung “Der Leutkircher”.
Windkraft im Raum Leutkirch
Vorranggebiete Windenergie (grün) und Vorbehaltsgebiete Photovoltaik (blau) im Bereich Leutkirch. Violett sind die Landes- und Gemeindegrenzen eingezeichnet. Die Karte wurde der auf der Webseite der Stadt veröffentlichten Sitzungsvorlage entnommen. WEA = Windenergieanlage; 436-030: Diepoldshofer Wald; 436-015: Kißlegg Ost-1; 436-013: bei Enkenhofen: 436-028: Stadtwald; 436-027: Illerwinkel; 436-012: Aichstetten-Ost; 436-005: Altmannshofen.
Auf Leutkircher Gemeindegebiet sollen laut Sitzungsvorlage (abgeleitet vom Entwurf des Regionalplanes, so beschlossen von der Regionalverbandsversammlung im Dezember 2023; ist noch nicht rechtskräftig) ca. 150 Hektar als Vorranggebiet für die Windkraft ausgewiesen werden. Das sind etwa 0,85 % der gesamten Gemeindefläche.
Im Entwurf des Regionalplanes ist die Waldfläche zwischen der Pfingstweide und Ottmannshofen enthalten. In der Sitzungsvorlage heißt es hierzu: „Nach den der Stadt vorliegenden Unterlagen des für die Flugsicherung zuständigen Regierungspräsidiums Stuttgart sind hier aber wegen der Einflugschneise zur Platzrunde des Flugplatzes Unterzeil keine Windenergieanlagen möglich.“
In den Vorranggebieten Windkraft können nach einer möglichen Abschätzung ohne die Stadtwaldfläche 7 bis 10 Windenergieanlagen auf Leutkircher Gemarkung errichtet werden. „Das liegt in der Größenordnung eines Ergebnisses aus einem Bürgerbeteiligungsverfahrens im Rahmen des Projekts ,Nachhaltige Stadt Leutkirch‘, heißt es in der Sitzungsvorlage. „Hier wurde bereits vor über zehn Jahren vorgeschlagen, mit sieben Windenergieanlagen die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien in Leutkirch auszubauen. Bei einer entsprechenden Entwicklung der Vorrangflächen und Vorbehaltsgebiete könnte zukünftig der gesamte Leutkircher Strombedarf mindestens bilanziell vollständig aus lokal erzeugtem regenerativen Strom gedeckt werden.“
Übersicht über die Stadt Leutkirch betreffende Flächen (Vorrang für Windkraft; Vorbehalt für Freiflächen-Photovoltaik). Entnommen der Sitzungsvorlage. Der Diepoldshofer Wald wird hier mit der Nummer 436-029 bezeichnet, in der Karte aber mit 030.
Freiflächen-Photovoltaik
Die Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik umfassen ca. 90 Hektar, also 0,51 % der Gemeindefläche. Wobei schon jetzt fast 30 ha mit PV-Freiflächenanlagen belegt sind („Haid-Heidschachen“ und „Weißenbauren“).
Noch keine Bau-Entscheidungen
„Wichtig ist die Feststellung“, heißt es in der von Sachbearbeiter Michael Krumböck formulierten Sitzungsvorlage, „dass mit der Ausweisung der Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete noch nicht über den tatsächlichen Bau der Anlagen entschieden ist. Bei der Suche nach den Flächen wurden vom Regionalverband einige Ausschlusskriterien abgeprüft. Es kann davon ausgegangen werden, dass in den nun vorgeschlagenen Gebieten der Bau von Anlagen grundsätzlich möglich ist. Aber erst in den notwendigen Rechtsverfahren zur Genehmigung der Anlagen werden zahlreiche Belange in den unterschiedlichen Schutzgütern (z.B. Mensch, Naturschutz, Wasser) im Detail abgeprüft. Besonders der Bau der aktuell ca. 250 m hohen Windenergieanlagen wird Auswirkungen auf die Landschaft und die hier lebenden Menschen haben.“
Stellungnahmen der Ortschaftsräte
In der Sitzungsvorlage sind auch die Stellungnahmen der acht Ortschaftsräte enthalten. Die Bildschirmzeitung „Der Leutkircher“ gibt sie ungekürzt im Wortlaut der Sitzungsvorlage wieder:
Diepoldshofen
Der Ortschaftsrat fasste zu dem Vorranggebiet Windkraft im Diepoldshofer Wald bewusst keinen Beschluss. In der Diskussion gab es kein einheitliches Bild. Bereits im Vorfeld wurden die zahlreichen betroffenen Waldbesitzer informiert. Hier gab es überwiegend positive Stimmen.
Friesenhofen und Winterstetten
Beide Ortschaften sind von der Planung nicht betroffen. Die Ortschaftsräte nehmen die Planungen zur Kenntnis.
Gebrazhofen
In seiner Stellungnahme zu dem Vorbehaltsgebiet Photovoltaik südlich Gebrazhofen weist der Ortschaftsrat auf eine deutliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds und auf eine mögliche Blendwirkung hin. Die Fläche wird bereits intensiv zur Biomassegewinnung für Biogasanlagen genutzt und bewirtschaftet. Der Ortschaftsrat macht Vorschläge für Alternativflächen, die hauptsächlich im 200 m Streifen entlang der A 96 liegen. Dazu gibt es bereits den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die PV-Freiflächenanlage „Gebrazhofen-Buchwald“. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahme des Ortschaftsrates Gebrazhofen an den Regionalverband weiterzuleiten.
Herlazhofen
Der Ortschaftsrat Herlazhofen lehnt die Vorbehaltsfläche FFPV-436-013 „Leutkirch Heggelbach“ wegen der Nähe zum Ort Heggelbach ab. Die Vorbehaltsfläche FFPV-436-012 „Leutkirch/Kißlegg Herrot“ wird ebenfalls abgelehnt. Vorgeschlagen wird die Verlegung der Vorbehaltsfläche in Richtung Westen. Dies wird dem Regionalverband mitgeteilt.
Hofs
Der Ortschaftsrat spricht sich mehrheitlich für das in der Gemarkung ausgewiesenen Vorranggebiet für Windkraft aus. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass eine Bürgerbeteiligung möglich ist, um eine bessere Akzeptanz der Angrenzer zu bekommen.
Reichenhofen
Der Ortschaftsrat Reichenhofen nahm die Planung des Regionalverbands zur Kenntnis. Eine Abstimmung gab es nicht.
Wuchzenhofen
Die Planungen des Regionalverbands wurden vom Ortschaftsrat zur Kenntnis genommen. Es wurde kein Beschluss gefasst.
Unter Download finden Sie die komplette Sitzungsvorlage zu TOP 8 (Entwurf der Stellungnahme der Stadt zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, Teilregionalplan Energie)