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Ais dem Gemeinderat Aitrach

Windkraft stand im Mittelpunkt der Sitzung



Aitrach – Windkraft stand im Mittelpunkt der Aitracher Gemeindersatssitzung am 18. März. Eine Bürgerin gab eine Stellungnahme zur Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie ab. Sie forderte den Gemeinderat als Vertretung der Gemeinde und der Bürgerinnen und Bürger auf, eine Kompromisslösung mit nur einer Windenergieanlage zu finden und nicht den bundes- und landespolitischen Vorgaben zu folgen. Der Gemeinderat nahm diese Stellungnahme mit in die Beratung des Tagesordnungspunktes.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat im Dezember beschlossen, für den vorliegenden Fortschreibungsentwurf das Beteiligungsverfahren durchzuführen. Die Dateien zum Planentwurf stehen zur Einsicht und zum Herunterladen unter www.rvbo-energie.de Rubrik Anhörung zur Verfügung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand bis 2. April 2024 statt.

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Die Gemeinde wurde nicht nur zur fristgerechten Abgabe ihrer Stellungnahme, sondern auch dazu aufgefordert, sich auf ihren Aufgabenbereich zu beschränken. Die Verwaltung weist daher ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeinde nicht rechtswirksam die privaten Interessen vertreten kann, sondern nur eigene schutzwürdige Belange geltend machen kann.

Drei Vorranggebiete auf Markung Aitrach

Auf dem Gemeindegebiet sind drei Vorranggebiete vorgesehen: Baniswald mit 326 Hektar, Mooshausen mit 7,4 Hektar und bei Altmannshofen (WEA 436-005).

Die Verwaltung stellte dar, dass der Regionalplan auf Grund der bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben 1,8 % der Regionsfläche mit den Landkreisen Ravensburg, Bodensee und Sigmaringen als Vorranggebiete für die Windenergie bis September 2025 ausweisen muss. Falls das Ziel nicht erreicht wird, hat der Bundesgesetzgeber bereits jetzt im Baugesetzbuch geregelt, dass eine sogenannten „Superprivilegierung“ eintritt, also die Anlagenstandorte nicht mehr gesteuert werden können. Bei der Suche nach Standorten hat der Regionalverband verschiedene Kriterien angewendet, allen voran natürlich die Windleistungsdichte und dann Artenschutzkriterien, Wasserschutzgebiete, usw. sowie natürlich den Abstand zur Wohnbebauung. Zur Wohnbebauung im Außenbereich wurde ein Abstand von 600 m angesetzt und zu Ortschaften von 750 m.

Diskutiert wurde bezüglich der Vorranggebiete im Bereich Baniswald das Thema der Umfassung von Siedlungen bzw. wohngenutzten Gebäuden und die dadurch entstehende optisch bedrängende Wirkung. Nach Darstellung des Regionalverbandes wurde eine Prüfung der Umfassung nur bei Ortslagen und nicht bei Wohngebäuden im Außenbereich vorgenommen und daher für diesen Bereich nicht. Nach Ansicht der Verwaltung stellt die Ortslage keine ausreichende rechtliche Definition dar. Das Gutachten zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern vom Januar 2013 empfiehlt die Verwendung des Begriffs Siedlungen. Siedlung schließt die bebauten Flächen ein, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt werden. Unter diesem Begriff kann bei den Gebäuden Baniswald 2, 3, 6, 7, 9 auf Grundlage des sogenannten „Kroppach“-Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Gewicht einer Siedlung ausgegangen wird.

In der Rechtsprechung wird eine Beeinträchtigung im Überschneidungsbereich von 120 Grad als zumutbar bewertet. Insbesondere die ringförmige Umfassung begünstigt die Umfassungswirkung. Dabei ist das Kriterium der Umfassung abstrakt, einheitlich, typisiert und nachvollziehbar für alle Gebiete anzuwenden. Der Regionalverband hat zur Vermeidung einer Umfassung bzw. Umzingelung und damit einer Überlastung von Ortslagen in der Regel in einem Abstand von 2,5 km einen Winkel von zweimal 60 Grad gegenüberliegend der entsprechenden Orte freigehalten. Dabei handelt es sich um einen Orientierungswert. Dieses Kriterium wurde für Baniswald nicht eingehalten:

Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob es Vorgaben gibt, wie die „Fliege“ einzulegen ist, da je nach dem mehr oder weniger Vorranggebiete betroffen sind. Die Verwaltung stellte klar, dass es sich nicht um eine Rechtsvorschrift mit genauen Vorgaben handelt, sondern der Regionalverband sich dieses Kriterium selbst auferlegt hat und damit für alle gleich anzuwenden hat. Das Kriterium sieht grundsätzlich eine Freihaltung von zweimal 60 Grad gegenüberliegend der Orte vor. Bei Ausrichtung der „Fliege“ in Nord-Süd-Richtung ist somit wesentlich weniger betroffen und diese könnte auch so gelegt werden. Da es sich um die erste Beteiligung handelt und insgesamt durch den Regionalverband zu beurteilen ist, welche Einwendungen kommen, erachte die Gemeinde die Stellungnahme mit der Forderung, das Kriterium anzuwenden als ausreichend. Nach der Bearbeitung durch den Regionalverband würde eine weitere Bearbeitung erfolgen. Auf dieser Grundlage könnte man dann nochmals detaillierter einsteigen.

Der Gemeinderat beschloss dementsprechend eine Stellungnahme zur Reduzierung der Vorranggebiete im Bereich Baniswald (Vorranggebiete WEA 436-006 und 436-025) abzugeben.

Freiflächen-Phptovoltaik

Des Weiteren hat der Regionalverband Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen festgelegt. Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, in dem einer bestimmten raumbedeutsamen Funktion oder Nutzung, in diesem Fall eben die Photovoltaik, bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist. In Mooshausen wurde die Fläche ausgewiesen, für die die Gemeinde bereits den Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“ aufstellt, so dass keine Einwendungen bestanden. Der andere Bereich umfasst die die bestehenden Anlagen im Kiesabbaugebiet des Sand- und Kieswerkes und erweitert diesen. Die Erweiterung umfasst auch den direkt angrenzenden Bereich an das Gewerbegebiet An der Chaussee. Hiergegen sprach sich der Gemeinderat aus, da die Möglichkeit einer zukünftigen gewerblichen Entwicklung erhalten bleiben soll und ansonsten die Gemeinde in ihrer Planungshoheit eingeschränkt wäre.

An der Chausseee

Der Bereich südlich des Gewerbegebiets An der Chaussee soll nicht für PV-Freiflächenanlagen ausgewiesen werden, um bei möglichen zukünftigen gewerblichen Entwicklungen nicht eingeschränkt zu sein.

Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie

Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie:

  1. Optionsregelung für eine zweite Anlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 9. Mai 2022 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass er den Mooshauser Gemeindewald für Windenergie verpachtet. Die formulierten Bedingungen wurden in den Nutzungsvertrag aufgenommen, dem der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 6. März 2023 zugestimmt hat. Dieser Nutzungsvertrag enthält die Option für eine zweite Anlage, über die der Gemeinderat nach Durchführung einer weiteren Informationsveranstaltung entscheiden muss. Es wurde vereinbart, dass ein Gemeinderatsbeschluss bereits bis Mitte letzten Jahres erfolgt. Dies ist nicht passiert, weil der Regionalverband bereits vorher angekündigt hat den Teilregionalplan Energie mit den Vorranggebieten Windenergie aufzustellen und dieses Ergebnis abgewartet werden sollte, um eine Gesamtschau der möglichen Anlagen auf dem Gemeindegebiet machen zu können. Daher wurde auch in der Gemeinderatssitzung am 20. November über den Regionalplan informiert und dann am 6. Februar eine Informationsveranstaltung im Pfarrhaus Mooshausen gemeinsam mit der EnBW veranstaltet. Viele Gemeinderäte sind auch der Einladung auf den Alpakahof am 7. März gefolgt, zu der auch von privater Seite Flyer verteilt wurden. Diese Veranstaltung wurde von allen Teilnehmenden auch sehr gelobt für den sehr sachlichen Austausch in einer angenehmen Atmosphäre. Nach diesen Veranstaltungen war es nun an der Zeit für den Gemeinderat über die Inanspruchnahme der Option oder eben nicht zu entscheiden.

Im Vorfeld der Stellungnahmen und Beratung wurde betont, dass es wie bei vielen Entscheidungen des Gemeinderates ist, dass die Entscheidung eine intensive Abwägung ist und dies in keinster Wiese bedeutet, dass man die Ansichten „hin oder her“ nicht wahrnimmt. Dass der Gemeinderat überhaupt für oder gegen die Windenergie im Mooshauser Wald stimmen kann liegt eben daran, dass die Gemeinde Waldeigentümerin sind. Im Privatwald in den Vorranggebieten kann die Gemeinde bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben keinen Einfluss nehmen. Daraufhin haben alle Gemeinderäte die Beweggründe für ihre Entscheidung dargestellt und beraten. Die Pro-und Contra-Argumente können natürlich nur zusammenfassend dargestellt werden. Auf der einen Seite wurde darauf hingewiesen, dass Deutschland mehr Strom exportiert als importiert und Off-Shore-Anlagen wegen Überproduktion abgeschaltet werden müssen, weil es die Stromleitungen in den Süden nicht gibt. Daher müsste nicht jeder mögliche Standort ausgenutzt werden. Auf der Gegenseite wurde darauf verwiesen, dass der importierte Strom aus dem Ausland oft aus Atom- und Kohlekraftwerken kommt und damit nicht zur Eindämmung des Klimawandels beigetragen wird, der auch bei uns mit Wetterextremen wie Trockenheit und Starkregen spürbar wäre. So müsse der Eingriff bei uns in Relation zum Klimawandel gesehen werden. Auch müsse die eigene Versorgungssicherheit von Baden-Württemberg als Industrieland gesichert werden, da der Ausbau der Stromleitungen aus dem Norden noch lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Es wurde darauf verwiesen, dass immer noch Kohle und Gas ca. 40 % der Stromproduktion ausmachen. Des Weiteren gilt es zu berücksichtigen, dass der Strombedarf weiterhin steigen wird. Die Verwaltung stellte hierzu eine Statistik vor, dass derzeit auf der Gemarkung 45 GWh produziert und im Schnitt ca. 15 GWh benötigt werden. Mit 75 % trägt zur Produktion die Wasserkraft bei, die eben nicht überall verwirklichbar ist. Die Prognose bis zum Jahr 2040 liegt aber für Aitrach gerade bei diesen 45 GWh die derzeit produziert werden, wobei die Ansiedlung von weiterem energieintensiven Gewerbe noch nicht berücksichtigt ist. Hierzu muss man bedenken, dass das Gewerbe und damit die Arbeitsplätze 60-70 % des Strombedarfs ausmachen. Das Gremium lenkte den Blick auch auf die Auswirkungen anderer Energieproduktionen, wie z.B. dem Kohleabbau, für den ganze Dörfer abgeräumt werden. Auch wurde darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat keinen Beschluss nur für eine Windenergieanlage gefasst hat, sondern den damaligen geplanten Abstand von 550 m als zu gering empfunden hat. Diese Einschätzung habe sich nun auch bestätigt, da der Bundesgesetzgeber den zweifachen Abstand vorgibt und der Regionalverband wegen den immer größer werdenden Anlagen einen Abstand von 600 m abgeleitet hat, so dass der damalige Standort gar nicht im Vorranggebiet liegen würde. Nun sei der Abstand mit 630 m gleich wie beim ersten Standort und der Abstand zum ersten nächstgelegenen Haus in Mooshausen immer noch über 1 km. Aus dem Gremium heraus wurde auf der anderen Seite auf die besondere Betroffenheit von Mooshausen hingewiesen und dass die Mooshausener ein Windrad mitgetragen hätten, aber das zweite nochmals mehr Auswirkungen für Mooshausen hätte, wo auch schon das Stauwehr wäre, die Eisenbahn, Fluglärm, die geplante PV-Anlage, usw. Dies wurde in dem Sinne ergänzt, dass der Mooshausener Gemeindewald ein ruhiges Gebiet insgesamt für Aitrach gewesen wäre, das mit Autobahn, usw. ebenfalls sehr belastet ist. Aus persönlichen Gesprächen wurde aber auch berichtet, dass die Meinung zu dem zweiten Windrad nicht einheitlich ablehnend sei, sondern es auch Befürworter in Mooshausen gebe bzw. ein Großteil die Notwendigkeit sieht. Zu dem unter der Fragestunde eingebrachten Argument, dass die Gemeinde im Gemeindewald nicht den bundes- und landesrechtlichen Vorgaben folgen muss, sondern auch nur einem Windrad zustimmen kann wurde ausgeführt, dass dies natürlich rechtlich betrachtet richtig ist. Allerdings wären die Vorranggebiete um Baniswald herum unvergleichlich größer mit Auswirkungen über die Gemeindegrenze hinweg, z.B. mit näheren Abständen zu Steinental wie zu Mooshausen. Die Erfahrung sei, dass die Menschen, im Guten wie im Schlechten, ein gutes Gespür für die Gleichbehandlung haben und diese auch erwarten, weshalb andere Maßstäbe der Gemeinde, wenn ohnehin weitere Abstände gewährleistet sind, nicht nachvollziehbar wäre. Auch wenn es nie das grundsätzliche Thema war, dürften auch die finanziellen Aspekte in voraussichtlich kommenden schwierigeren Zeiten mit gleichzeitig größeren Aufgaben nicht heruntergespielt werden.

Weg für zweite Anlage freigemacht

Nach einem längeren Austausch hat die Mehrheit des Gemeinderates der Gestattung bzw. (Mit)Überlassung der in Variante 1b aufgeführten Flächen für eine weitere Windenergieanlage, also insgesamt zwei Anlagen, zugestimmt. Die Verwaltung wies darauf hin, dass die EnBW nun das Genehmigungsverfahren beim zuständigen Landratsamt Ravensburg für zwei Anlagen anstoßen kann und natürlich auch in diesem Verfahren noch Anregungen und Einwendungen vorgebracht werden können.

Abschluss eines Gestattungsvertrages Leitungen/Wege

Des Weiteren stimmte der Gemeinderat den Gestattungsverträgen Leitungen/Wege zu. Im Großen und Ganzen handelt es sich hierbei um die Leitungsverlegung hinunter Richtung Mooshausen. Da der Netzanschluss am Umspannwerk in Mooshausen erfolgen muss, müssten aber natürlich noch viele weitere Leitungsrechte eingeholt werden.

Kommunalabgabe beim Solarpark Aitrach

Angebot zur Kommunalabgabe zum Solarpark AitrachDie EnBW Solar GmbH betreibt seit Dezember 2012 den Solarpark Aitrach beim Sand- und Kieswerk. Das neue EEG lässt nun die Zahlung einer Kommunalabgabe auch für alle bestehenden Solarparks zu. Die Zahlung der Kommunalabgabe ist freiwillig. Die EnBW hat der Gemeinde nun eine Kommunalabgabe angeboten, da es sich bei dem Solarpark um eine bestehende Anlage handelt und die Abgabe nicht einkalkuliert wurde, allerdings nur für die Strommengen, die über EEG abgerechnet werden und damit auch eine Erstattung möglich ist. Der Strommarkt ist schwer vorhersehbar, in den zurückliegenden Jahren wären dies ca. 2500 € Kommunalabgabe gewesen. Im Sinne der Transparenz war es der Verwaltung trotz der vom Gesetzgeber eingeführten Regelung wichtig, eine Entscheidung des Gemeinderates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen. Der Gemeinderat nahm das Angebot der EnBW zur Kommunalabgabe an und stimmte dem Vertragsentwurf zu.




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