Windkraft – beim Stadtwald bleiben offene Fragen
Leutkirch – „Die Fläche ist bedingt als Vorranggebiet geeignet.” So steht es im jetzigen Teilregionalplan Energie des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben über mögliche Windkraftanlagen im Stadtwald zwischen Balterazhofen, Ottmannshofen und Siebenbrünnen. Dort seien aber „keine Windanlagen möglich“. Wegen der Flugsicherung Flugplatz Unterzeil. So der der städtische Umweltbeauftrage Michael Krumböck in seiner Vorlage zur Gemeinderatssitzung Leutkirch am 15. April.
1,8 Fläche für Windkraft. Die Stuttgarter Landesregierung hat in ihrem „Klimawandelanpassungsgesetz“ beschlossen, dass 1,8 % der Landesfläche als „Vorranggebiete“ für Windkraft-Türme auszuweisen seien. Diese Planungsaufgaben liegen bei den Regionalverbänden. Also hier beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (mit Sitz in Ravensburg). Er muss bis 30. September 2025 dazu eine Satzung beschlossen haben. Sprich: Verbindlich festlegen, wo sich diese „Vorrangflächen“ für Windkraft befinden. Die bisherigen Ergebnisse der Regionalplanung dazu erläuterte Umweltbeauftragter Michael Krumböck am 15. April dem Leutkircher Gemeinderat.
Krumböck benannte dabei sieben Flächen. Nämlich nahe der Grenze zu Argenbühl, dann an der Gemeindegrenze Kisslegg / Leutkirch auf Kisslegger Markung; dann den Diepoldshofer Wald, den Zeiler Rücken (auf Markung Aichstetten). Außerdem an der Grenze zu Aichstetten und eine weitere Fläche im Wald „zwischen Bimmlings und Rotis“. Und schließlich eben den Stadtwald zwischen Balterazhofen, Ottmannshofen und Siebenbrünnen.
„Bedingt“ oder gar nicht?
Der Stadtwald sei “bedingt als Vorranggebiet geeignet”. So steht’s in den bisherigen Planungen des Regionalverbandes. Leutkirchs Umweltbeauftragter Michael Krumböck bewertet das anders. In der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat hatte er geschrieben: „Nach den der Stadt vorliegenden Unterlagen des für die Flugsicherung zuständigen Regierungspräsidiums Stuttgart sind hier aber wegen der Einflugschneise zur Platzrunde des Flugplatzes Unterzeil keine Windenergieanlagen möglich.” Diese Einschätzung bekräftigte auch der CDU-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat, Waldemar Westermayer, bei der Gemeinderatssitzung am 15. April.
Andererseits war von Michael Krumböck in seiner Sitzungsvorlage betont worden: „Aus
Sicht der Stadtverwaltung kann die vorliegende Planung des Regionalverbandes nachvollzogen
und akzeptiert werden.” Unterschiedlich auch die Stellungnahmen der Ortschaftsräte zu den Windkraftplanungen des Regionalverbandes: Während die Ortschaftsräte Diepoldshofen und Wuchzenhofen dazu keinen Beschluss fassten, sprach sich der Ortschaftsrat Hofs „mehrheitlich“ für die bisherigen Windkraft-Vorranggebiet-Zuweisungen aus. Konkrete Nachbesserungen verlangten die Ortschaftsräte Gebrazhofen und Herlazhofen (jeweils bezüglich Freiflächen-Photovoltaik).
Der Beschlussvorschlag von Seiten der Verwaltung lautete so: „Die Planung des Regionalverbands wird zur Kenntnis genommen. Dieser wird grundsätzlich zugestimmt. Die Stellungnahmen der Ortschaftsräte Gebrazhofen und Herlazhofen werden an den Regionalverband weitergeleitet mit der Bitte, diese in der weiteren Planung zu berücksichtigen.“ Das billigte der Gemeinderat einstimmig.
Julian Aicher
Unter Download finden Sie die Sitzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt „Stellungnahme der Stadt zum Teilregionalplan Energie“